Der Mann vom Amt durfte gratis tanken

Saarbrücken · Um Spritkosten und Autopflege musste sich ein Sachbearbeiter beim Landesamt für zentrale Dienste kaum kümmern. Ein Handwerker, dem er Aufträge erteilte, zahlte und spendierte auch teure Elektrogeräte.

 Eine Justiz-Wachtmeisterin führt den inhaftierten Ex-Regierungsangestellten auf die Anklagebank. Foto: Becker & Bredel

Eine Justiz-Wachtmeisterin führt den inhaftierten Ex-Regierungsangestellten auf die Anklagebank. Foto: Becker & Bredel

Foto: Becker & Bredel

. Der groß gewachsene Elektromeister aus einem Saarbrücker Stadtteil gibt sich medienscheu. Über seinen Verteidiger, Justizrat Walter Klein, hat der 45-Jährige von der Vorsitzenden Richterin Christiane Schmitt am Freitag anordnen lassen, dass er weder im Gerichtssaal noch davor fotografiert werden durfte. Im dunklen Anzug und mit einem Ring im linken Ohr stellte sich der blonde Chef einer Firma mit etwa 20 Mitarbeitern der großen Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts vor und legte zum Prozessauftakt ein weitgehendes Geständnis ab. Im Klartext: Er hat seinen langjährigen Freund und Bekannten, der beim Landesamt für zentrale Dienste (LZ) auf Kosten des Steuerzahlers Aufträge an Handwerker vergab, kräftig geschmiert. Nach dem Motto "Kleine und große Geschenke erhalten die Freundschaft und sichern die Auftragslage", zeigte sich der Unternehmer großzügig. Luxus-Elektrogeräte für etwa 11 000 Euro für die Küchen im Heusweiler Eigenheim des Regierungsangestellten gingen auf Firmenrechnung. Zudem ein Staubsauger vom Typ "Roboter Scout" (500 Euro) und mehrere Handys (Iphone) für den Sachbearbeiter und seine Söhne.

Mit dem fotoscheuen Elektriker sitzt der fristlos gefeuerte Regierungsbeschäftigte S. (54) auf der Anklagebank. Er ist bereits seit Anfang Mai wegen Bestechlichkeit zu drei Jahren Haft verurteilt und sitzt im Gefängniskrankenhaus Wittlich. Am Rande seines ersten Korruptionsprozesses hatte er dem Staatsanwalt sein lukratives "Geschäftsverhältnis" zu dem Elektromeister offenbart und damit Aufklärungshilfe geleistet. Das wird sich wohl im Strafmaß bemerkbar machen. Eine neue Gesamtstrafe (für beide Verfahren) zwischen drei Jahren und drei Monaten und drei Jahren und neun Monaten sei im Fall eines Schuldspruchs denkbar, meinte Richterin Schmitt. Der geständige Unternehmer kann auf eine Bewährungsstrafe zwischen eineinhalb und zwei Jahren hoffen.

Ihm steht aber noch eine zweite Anklage wegen Steuerhinterziehung ins Haus, da er die Zuwendungen an seinen Auftraggeber beim Finanzamt als Betriebsausgaben geltend gemacht haben soll. Den dicksten Brocken machen dann - und auch in der aktuell verhandelten Anklage - die Benzinkosten von mehr als 21 000 Euro und die Rechnungen für Wagenpflege (etwa teure Premium- und Hochglanzautowäsche) über etwa 4200 Euro von 2011 bis 2015 aus. Staatsanwalt Andreas Gräf brauchte gut 80 Minuten, um jeden einzelnen der insgesamt 300 Fälle mit Datum, Uhrzeit, Literzahl und Preis vorzutragen. Immer wieder mittwochs fuhr der Sachbearbeiter zu dem Unternehmer und holte dessen Tankkarte.

Das Landesamt und die Uniklinik sorgten bislang für 25 Prozent des Gesamtumsatzes der Firma, die nach Angaben ihres Chefs (monatlich 6000 Euro netto) jährlich 50 000 Euro Gewinn erzielte. Von diesen öffentlichen Aufträgen ist der Betrieb jetzt gesperrt. Das Urteil in dem Prozess wird am Donnerstag erwartet.

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