Rauchmelder müssen in jedes Haus

Saarbrücken · Bis zum 31. Dezember 2016 haben Eigentümer Zeit, in ihren Häusern und Wohnungen Rauchmelder anzubringen. Aufzüge müssen künftig auch Sprachfunktionen für sehbehinderte Menschen aufweisen.

Jedes Jahr sterben in Deutschland rund 400 Menschen, weil sie ein Feuer in ihrer Wohnung nicht rechtzeitig bemerken. 4000 Brandverletzte behalten Langzeitschäden. Im Saarland waren es 2014 laut Feuerwehrstatistik vier Brandtote, im Jahr 2013 sieben. Rauchmelder können daher zum Lebensretter werden. Bisher galt die Rauchmelderpflicht im Saarland nur für Neu- und Umbauten. Der Landtag hat gestern mit den Stimmen und CDU , SPD und Grünen die Landesbauordnung (LBO) novelliert, sodass künftig alle Privatgebäude, also auch die Bestandsbauten, mit Rauchwarnmeldern ausgerüstet werden müssen.

Bis zum 31. Dezember 2016 sind die Besitzer von älteren Gebäuden verpflichtet, Rauchmelder in alle Wohnungen einzubauen. "Die Feuerwehr-Statistik zeigt, dass in der Regel im Brandfall nur vier Minuten zur Flucht bleiben. Die Rauchmelder warnen rechtzeitig und sind so eine Hilfe zur Lebensrettung", sagte der CDU-Abgeordnete Christian Gläser . Die Feuerwehr hat sich seit Jahren für eine Rauchmelderpflicht ausgesprochen. Grüne und Linke kritisierten, dass der Eigentümer und Vermieter für die Anschaffung des Rauchmelders zuständig ist, der Mieter jedoch dessen Funktionsfähigkeit sicherstellen muss. Dies sei für ältere oder behinderte Menschen kaum zu leisten. Die Grünen konnten sich nicht mit ihrem Antrag durchsetzen, grundsätzlich den Vermieter für die Betriebsbereitschaft des Rauchmelders verantwortlich zu machen. Ihr Antrag sah vor, dass der Vermieter die Wartung per Mietvertrag auf den Mieter übertragen kann.

Eine weitere Änderung in der Landesbauordnung fördert das barrierefreie Bauen: Künftig müssen in Neubauten Aufzüge auch über Sprachmodule für blinde und sehbehinderte Menschen verfügen. In Gebäuden mit mehr als zwei Wohnungen müssen die Wohnungen eines Geschosses barrierefrei - also etwa für Rollstuhlfahrer uneingeschränkt nutzbar - sein. Auch Balkon oder eine Terrasse müssen für jeden zugänglich sein. Auch öffentliche Gebäude sollen im Besucherbereich barrierefrei sein.

Ausnahmen, die von der Barrierefreiheit befreien, seien reduziert worden, sagte die SPD-Abgeordnete Gisela Kolb . Künftig müssen begründete Genehmigungsanträge dafür gestellt werden, die belegen, dass durch ein barrierefreies Bauen ein unverhältnismäßiger Mehraufwand vorliegt.

Die Opposition begrüßte im Kern die Änderungen, doch sie gehen ihr teilweise nicht weit genug. "Dass Sprachmodule nur bei Gebäuden ab einer Höhe von 13 Metern eingebaut werden müssen, ist eine unzulängliche Einschränkung. Sie gehören in alle Aufzüge", sagte der Grünen-Abgeordnete Klaus Kessler . Birgit Huonker von den Linken monierte, dass nicht festgelegt wurde, dass künftig ein Zehntel der Gästezimmer in Hotels barrierefrei sein muss.

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