Richter weisen Justizopfer die Tür

Saarbrücken · Es ist ein wohl beispielloser Prozess-Marathon, den das Justizopfer Norbert Kuß seit zwölf Jahren bewältigen muss. Vor dem Oberlandesgericht geht es um Schadenersatz von einer Gerichtsgutachterin. Kuß sollte auf seine Ex-Pflegetochter treffen, die ihn ins Gefängnis brachte. Doch es kam anders.

 Norbert Kuß wartet mit Anwältin Daniela Lordt (Mitte) und Ehefrau Rita auf den Prozess.

Norbert Kuß wartet mit Anwältin Daniela Lordt (Mitte) und Ehefrau Rita auf den Prozess.

Foto: B & B

Ausgerechnet Saal 38. An diesen Ort hat Norbert Kuß (73) die denkbar schlechtesten Erinnerungen. Im gro- ßen Schwurgerichtssaal im Saarbrücker Landgericht saß er gestern wieder auf dem Platz, an dem er am 24. Mai 2004 ein für ihn unfassbares, unerträgliches Urteil hinnehmen musste: drei Jahre Haft wegen sexuellen Missbrauchs seiner Pflegetochter. Denn Kuß war unschuldig. Das stellten andere Richter freilich erst neun Jahre später fest - ein Justizskandal, denn Schlamperei und Bummelei waren mit im Spiel. Und obwohl Kuß seit 2013 einen Freispruch erster Klasse in der Tasche trägt, sich eine saarländische Justizministerin bei ihm entschuldigte, und obwohl ihm das Landgericht Schmerzensgeld von 50 000 Euro von der Homburger Gutachterin zusprach, die 2004 nach Ansicht der Richter grob fahrlässig vorgegangen war - obwohl all dies das Justizopfer Kuß voll rehabilitiert, musste er sich gestern wieder als Schuldiger fühlen.

Jedenfalls sahen das viele seiner Freunde so, die mitgekommen waren, um den zweiten Termin des Berufungsverfahrens mitzuerleben - noch ist der schwere Weg für die Marpinger Familie nicht beendet. Diesmal ist es die Homburger Gutachterin R-J., die - gegen Kuss - um ihr Geld, vor allem aber um ihren Ruf kämpft. Deshalb suchen Zivilrichter nun ein drittes Mal nach der Wahrheit: War das Gutachten , das die Aussagen der Pflegetochter als glaubhaft, weil "erlebnisorientiert", einstufte, tatsächlich fehlerhaft? Aus diesem Grund war gestern nicht nur ein "Obergutachter" - der TopGlaubhaftigkeitsexperte der Republik, Max Steller - geladen, sondern auch die heute 27-jährige frühere Pflegetochter Susi (Name geändert). Wie man erfuhr, befindet sie sich seit März 2014 in neurologisch-psychiatrischer Behandlung, wird seit 1. Oktober stationär betreut.

Doch weder die Öffentlichkeit noch Kuß bekamen Susi zu Gesicht. Denn wie alle Zuschauer musste der Mann, der einst Opfer von Susis Falschaussage geworden war, bei ihrer Vernehmung den Saal verlassen. Trotz heftiger Intervention und Verfahrensrüge seiner Anwältin Daniela Lordt, die auf das Anwesenheits- und Fragerecht des Klägers abhob und sogar mit einem "Befangenheitsantrag" drohte. Doch der vierte OLG-Senat unter Vorsitz von Richter Dieter Barth folgte den beiden Anträgen des Gutachterinnen-Anwaltes Stephan Krempel: Der psychisch labilen Zeugin sei eine direkte Konfrontation mit Kuß nicht zumutbar. Deren Gesundheitszustand - dissoziative Störung, Krämpfe, Alpträume - habe sich laut Aussage ihrer Ärzte seit Bekanntgabe des Prozesstermins verschlechtert. Eine "anfallartige Verschlechterung" sei nicht auszuschließen. Mit Rücksicht auf den Gesundheitszustand , aber auch im Hinblick auf eine "möglichst stö- rungsfreie Beweisaufnahme" entschieden sich die Richter deshalb für eine Entfernung von Kuß aus dem Saal. Nahezu versteinert nahm dieser das hin.

Im Strafprozess vor Jahren durfte er im Saal bleiben. "Ihr Fragerecht wird nicht tangiert. Es geht nur um den Zeugenschutz", sagte Barth. Im Anschluss an die Vernehmung wurden Kuß die vom Vorsitzenden auf Tonband protokollierten Aussagen vorgespielt. Der SZ sagte Kuß: "Ich hatte die Hoffnung, dass sie, wenn ich dabei bin, aufhört zu lügen." Kuß' Anwältin Lordt berichtete nach Susis Vernehmung von "Erinnerungslücken", drei angebliche Missbrauchs-Fälle habe sie eher "undetailliert" geschildert. Kuß selbst sagte aus, er habe das Mädchen nie angefasst, sei vielmehr selbst von ihr sexuell provoziert worden. Max Steller kündigte an, sein Gutachten im Dezember vorzulegen. Kuß' Frau Rita, die eher gefasst und gefestigt wirkte, meinte in einer ersten Reaktion: "Seit 14 Jahren erleben wir, dass andere Menschen über uns bestimmen. In Deutschland gibt es Tierschutz, aber nichts gegen Menschenquälerei."

Zum Thema:Der Marpinger Beamte Norbert Kuß (73) wurde 2002/2003 von seiner Ex-Pflegetochter fälschlicherweise des sexuellen Missbrauchs bezichtigt. Das Urteil von Mai 2004 - drei Jahre Haft - basierte auf einem Gutachten einer Homburger Gerichtspsychiaterin, das Jahre später als fehlerhaft eingestuft wurde. Sie hatte Aussagen des Mädchens als "mit hoher Wahrscheinlichkeit glaubhaft" eingestuft. Kuß saß 683 Tage lang unschuldig im Gefängnis. Erst ein Schadenersatzprozess, den die Ex-Pflegetochter gegen ihn anstrengte, brachte die Wende. Im November 2013 hob das Amtsgericht Neunkirchen das Urteil des Landgerichts aus dem Jahr 2004 auf. Danach meldete Kuß Schadenersatzansprüche und Schmerzensgeld gegenüber der Gerichtsgutachterin an und bekam vor dem Landgericht Recht. Die Gegenseite ging in Berufung zum Oberlandesgericht. ce

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