Saar-Polizei soll Gefährder länger observieren dürfen

Saarbrücken · Gefährder sollen künftig sechs Monate am Stück observiert werden können. CDU und SPD wollen morgen im Landtag eine entsprechende Änderung des Polizeigesetzes auf den Weg bringen. Derzeit ist die längerfristige Observation, die von einem Richter angeordnet werden muss, auf drei Monate beschränkt. Sie kann aber auf Antrag um drei Monate verlängert werden. "Der Zeitraum von drei Monaten für die längerfristige Observation kann in Einzelfällen deutlich zu kurz bemessen sein, da sich Gefährderinnen und Gefährder häufig über einen längeren Zeitraum konspirativ beziehungsweise gesetzeskonform verhalten, um sich der Aufmerksamkeit der Vollzugspolizei zu entziehen und dann nach einer Karenzzeit eigener Art wieder tätig zu werden", heißt es in der Begründung des Gesetzentwurfs. Das Gesetz soll noch vor der Landtagswahl am 26. März beschlossen werden. SPD-Fraktionschef Stefan Pauluhn sagte, dies zeige, dass die große Koalition handlungsfähig bleibe. CDU-Fraktionschef Tobias Hans bedauerte, in einem weiteren Punkt des Polizeigesetztes - der Ausweitung der Video-Überwachung - habe man sich mit der SPD nicht einigen können.

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