Land will NPD die Gelder streichen

Saarbrücken · CDU/SPD-Landesregierung plant Vorstoß zur Parteienfinanzierung im Bundesrat

Nach dem gescheiterten NPD-Verbotsverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht will die saarländische Landesregierung erreichen, dass die rechtsextreme Partei wenigstens von der staatlichen Parteienfinanzierung ausgeschlossen wird. Das Kabinett hat gestern daher beschlossen, in der Bundesratssitzung am 10. Februar einen entsprechenden Antrag zu stellen. Ministerpräsidentin Annegret Kramp-Karrenbauer (CDU) teilte mit, die staatlichen Zuweisungen dürften nicht erst gekürzt oder gestrichen werden, wenn eine Partei verboten sei. "Wir müssen die Regeln dahingehend ändern, dass ihre strafrelevanten Handlungen sie in der Finanzierung einschränken oder ganz ausschließen. Es kann nicht sein, dass der Staat Parteien finanzieren muss, die ihn offensiv bekämpfen." Rheinland-Pfalz und Niedersachsen haben ähnliche Initiativen beschlossen.

Nach den Vorstellungen der Saar-Regierung sollen das Grundgesetz und das Parteiengesetz dahingehend geändert werden, dass Parteien, "die nach ihren Zielen oder dem Verhalten ihrer Anhänger eine Beseitigung oder Beeinträchtigung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung oder eine Gefährdung des Bestandes der Bundesrepublik Deutschland durch ein planvolles Handeln anstreben, von der staatlichen Teilfinanzierung ausgeschlossen werden können". Bei der Einschränkung staatlicher Leistungen soll etwa eine Rolle spielen, ob die Partei oder ihre Funktionäre gegen den Volksverhetzungsparagraphen verstoßen haben.

Auch soll die Bundesregierung gebeten werden zu prüfen, ob verfassungsfeindliche Parteien vom Zugang zu öffentlichen Einrichtungen, der kostenlosen Zuteilung von Rundfunksendezeiten oder von Fraktionszuschüssen ausgeschlossen werden können. So soll verhindert werden, dass diese Parteien über den Umweg anderer staatlicher Leistungen eine Gefahr für die Demokratie darstellen. Auch die derzeitigen Regelungen, wonach Zuwendungen an Parteien zu Steuererleichterungen führen, sollen bei verfassungsfeindlichen Parteien überprüft werden.

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