„Erhebliche Provokation“ von Rechtsextremen

Saarbrücken · Die rechtsextreme Gruppe „Saarländer gegen Salafisten“ (Sagesa) will juristisch durchsetzen, dass sie auf dem Saarbrücker Rabbiner-Rülf-Platz demonstrieren darf. Auf dem Platz befindet sich das Holocaust-Mahnmal.

 Das Holocaust-Mahnmal auf dem Rabbiner-Rülf-Platz in Saarbrücken. Foto: Becker&Bredel

Das Holocaust-Mahnmal auf dem Rabbiner-Rülf-Platz in Saarbrücken. Foto: Becker&Bredel

Foto: Becker&Bredel

Die rechtsextremen "Saarländer gegen Salafisten " (Sagesa) sind offenbar zäher, als mancher Abgeordneter ahnt. Der Anmelder der Sagesa-Demonstration "Der Islam gehört zum Saarland wie der Schwenker zum Veganer ", Sascha Wagner (NPD ), war Anfang August 2015 vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) Saarlouis mit seinem Begehren gescheitert, die Demo ausgerechnet auf dem Rabbiner-Rülf-Platz in Saarbrücken zu veranstalten. Doch dies war offenbar nur ein Intermezzo.

Wie der Saarbrücker Rathaussprecher Thomas Blug der SZ bestätigte, klagt jetzt eine "Privatperson" vor dem Verwaltungsgericht (VG). Nach Informationen der SZ handelt es sich dabei um Wagner, der von dem Saarbrücker Anwalt Peter Rüdiger Richter vertreten wird. Richter ist Vizechef der NPD im Saarland und Anwalt der NPD im Verbotsverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Als Termin für die Verhandlung im Hauptverfahren hat das VG Saarlouis den 28. Juni 2016 festgesetzt, wie VG-Sprecher Christoph Schmit der SZ bestätigte.

Stadt untersagte Demo 2015

Die Saarbrücker Stadtverwaltung hatte die Sagesa-Demo auf dem Rabbiner-Rülf-Platz Ende Juli 2015 verboten. "Die Versammlungsbehörde hat in der rechtlich angegriffenen Auflagenverfügung den ursprünglichen Veranstaltungsort abgeändert in Ecke Wilhelm-Heinrich-Brücke/Am Stadtgraben/Betzenstraße", erklärte Blug. Dort, vor dem Saarbrücker Finanzamt und 50 Meter entfernt vom Rabbiner-Rülf-Platz, demonstrierten am 3. August 2015 etwa 15 Rechtsextreme, die von etwa 30 linksgerichteten Demonstranten gestört wurden. Wie die Polizei damals berichtete, wurde bei den Auseinandersetzungen ein 65-jähriger Sagesa-Anhänger leicht verletzt.

Der erste OVG-Senat unter Vorsitz von OVG-Vizepräsident Joachim John hatte am 3. August 2015 entschieden, dass das Beharren der Sagesa-Demo-Anmelder auf den Rabbiner-Rülf-Platz als Veranstaltungsort "als erhebliche provokative Beeinträchtigung des sittlichen Empfindens der Bevölkerung zu werten" sei. Auf dem Rabbiner-Rülf-Platz befinde sich ein Mahnmal zur Erinnerung an die während der Nazi-Zeit ermordeten saarländischen Juden. Das Mahnmal weise demnach auf das Schicksal und die Leiden einer wegen ihrer "Rasse" und auch wegen ihrer Religionszugehörigkeit ausgegrenzten Bevölkerungsgruppe hin, so der erste OVG-Senat. Gerade an einer solchen Stelle werde eine Sagesa-Demo mit dem Thema "Der Islam gehört zum Saarland wie der Schwenker zum Veganer " in der Bevölkerung "als eine grundlegende soziale und ethische Anschauungen in erheblicher Weise verletzende Provokation wahrgenommen". Die Gedenkstätte an der Wilhelm-Heinrich-Brücke ist nach dem Rabbiner Schlomo Friedrich Rülf benannt, der 1935 nach der Volksabstimmung der Saarländer mit über 90 Prozent für die Eingliederung in Hitler-Deutschland vor den Nationalsozialisten nach Palästina floh.

Der Saarbrücker Rechtsdezernent Jürgen Wohlfahrt hatte nach dem OVG-Beschluss erleichert festgestellt, dass die Stadt nun eine Handhabe gegen erneute Versuche von Rechtsextremen besitze, auf dem Rabbiner-Rülf-Platz zu demonstrieren. Wohlfahrt meinte damals, dass der Landtag eine Gesetzesnovelle in Arbeit habe, die den Rabbiner-Rülf-Platz ebenso unter Schutz vor Rechts-Demos stelle wie bisher nur die Gedenkstätte Gestapo-Lager Neue Bremm. Laut Landesgesetz vom 18. Januar 2006 zum Schutz der Gedenkstätte kann auf Grund dieses Gesetzes das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit eingeschränkt werden.

Doch von einer Novelle des Gesetzes ist der Landtag offenbar noch weit entfernt. Wie CDU-Fraktionssprecherin Jasmin Glutting der SZ sagte, ist der Fraktion kein dahingehender Gesetzentwurf der CDU/SPD-Landesregierung bekannt. Auch die CDU-Fraktion selbst arbeite derzeit nicht an einem solchen Gesetzentwurf. Linksfraktionssprecher Martin Sommer erklärte, dass die Linke das Thema im Landtag ansprechen werde.

Meinung:

Landtag muss endlich arbeiten

Von SZ-Redakteur Dietmar Klostermann

Der Landtag scheint kein besonderes Interesse am Schutz des Rabbiner-Rülf-Platzes in Saarbrücken vor Aufmärschen von Rechtsextremen zu haben. Anders lässt es sich nicht erklären, dass keine Landtagsfraktion bisher eine Initiative ergriffen hat, um das Mahnmal, das an die Vernichtung der Saarbrücker Synagogengemeinde durch die Nazis erinnert, durch eine Novellierung des Gesetzes zum Schutz der Gedenkstätte Gestapo-Lager Neue Bremm zu schützen. Seit 2006 ist an der Neuen Bremm die grundgesetzlich verbriefte Versammlungsfreiheit eingeschränkt. Zu Recht: Wie schon der Oberverwaltungsrichter Joachim John feststellte, geht es den Rechtsextremen bei ihren Versuchen, am Rabbiner-Rülf-Platz zu demonstrieren, nur um die Provokation des sittlichen Empfindens der Saarländer. Doch da der Landtag den Platz nicht unter Schutz stellt, können die Rechtsextremen von NPD , Sagesa und Co. ihr hinterhältiges Vorgehen immer wieder bis vor die obersten Gerichte treiben. Da werden Kräfte in der Stadtverwaltung, der Polizei und bei den Gerichten für die Abwehr der Rechtsaufmärsche aufgeboten und gebunden. Nur der Landtag, der pennt.

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