Melcher geht leer aus

Saarbrücken · Der Ex-Vorstand der Stiftung Kulturbesitz, Ralph Melcher, akzeptierte seine Kündigung nicht und klagte auf 296 600 Euro entgangenes Gehalt. Das Landgericht folgte ihm nicht.

 Zu Beginn der Prozessflut 2013: Ralph Melcher (rechts) mit einem seiner Anwälte, Christoph Clanget, im damaligen Strafprozess. Foto: Becker&Bredel

Zu Beginn der Prozessflut 2013: Ralph Melcher (rechts) mit einem seiner Anwälte, Christoph Clanget, im damaligen Strafprozess. Foto: Becker&Bredel

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Strafrechtlich ist die Museumsaffäre seit Monaten beendet: Der frühere Vorstand der Stiftung Saarländischer Kulturbesitz (SSK), Ralph Melcher , und sein Projektsteuerer Gerd Marx wurden wegen Vorteilsnahme beziehungsweise wegen Vorteilsgewährung verurteilt. Zivilrechtlich läuft jedoch immer noch ein komplexes Nachspiel von Klagen und Berufungsverfahren. Nach SZ-Recherchen hat die 4. Zivilkammer des Saarbrücker Landgerichtes jetzt ein Urteil gefällt, das politisch gelesen werden kann.

Ähnlich wie bereits ein Urteil der 3. Zivilkammer von Ende 2014. In beiden Prozessen standen die Honorarvereinbarungen mit Marx im Mittelpunkt. Melcher soll die Verträge ohne Ausschreibung eigenmächtig erweitert haben. Diese Annahme lieferte die Basis für Melchers erste fristlose Kündigung vom Oktober 2011 (Kompetenzüberschreitung, Pflichtverletzung, Verdacht einer Straftat). Die Stiftung schob drei weitere Kündigungen nach - eine zumindest sollte halten.

Der jüngste Richterspruch vom 23. Juli betrifft die allererste Kündigung - und hält sie für rechtens. Das spart dem Steuerzahler viel Geld. Wie die SZ aus Ministeriumskreisen erfuhr, wollte Melcher, der gegen die Kündigungen geklagt hatte, 296 000 Euro Gehaltsnachzahlung samt Zulage für das Bau-Management beim Erweiterungsbau.

Diese Forderung erkannten die Richter nicht an. Ihr Urteil entlastet zudem das Kuratorium. Denn das Gericht folgt der Darstellung der Stiftung, dass Melcher das Kuratorium durch "Falschinformation" getäuscht habe. Was den Schluss zulässt: Das vermeintliche "Abnickgremium", dem man im Zuge der Affäre immer mal wieder Unfähigkeit und Kontrollversagen unterstellte, hätte - zumindest im Falle Marx - gar nicht eingreifen können, weil Melcher ihm Informationen vorenthielt. Interessant zudem, dass für die Richter der 4. Zivilkammer das "kollusive Zusammenwirken" von Stiftungsvorstand und Kuratoriumsvorsitzenden keine Rolle spielt.

Davon war im Urteil der 3. Zivilkammer von Ende 2014 die Rede: Melcher sei der Überzeugung gewesen, er handele, wenn er Marx beauftrage, im Sinne seiner Dienstherren. Der aktuelle Richterspruch hält nun fest, dass für die Rechtmäßigkeit der Kündigung nicht ausschlaggebend sei, ob Einzelne im Kuratorium womöglich über Melchers Vorgehen Bescheid wussten und es vielleicht sogar billigten, sondern ob das Kuratorium in seiner Gesamtheit involviert war. Und dies sei nicht der Fall gewesen.

Auf Melcher, der für die Klage Prozesskostenhilfe beantragt haben soll, kommen nun nicht unerhebliche Kosten zu. Melchers Anwalt ließ gestern gegenüber unserer Zeitung offen, ob sein Mandant in Berufung geht. Bis zum 27. August läuft die Einspruchsfrist. Melcher, der lange ohne Anstellung war, hat mittlerweile wieder eine Arbeit gefunden. Er ist in der Galerie Thomas in München tätig.

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