Warten auf Urteil zu NS-Orden-Verkauf

Saarbrücken · Eine Beschwerde gegen den NS-Orden-Verkauf ist zwischen dem höchsten Saar-Gericht und dem Justizministerium hin- und hergewandert.

Die Verfassungsbeschwerde eines jüdischen Mitbürgers gegen die Verbreitung von Hakenkreuz-Orden auf einem Saarlouiser Flohmarkt zieht sich hin. Wie die Sprecherin des Verfassungsgerichtshofs (VGH), Christiane Schmitt, jetzt der Saarbrücker Zeitung auf Anfrage mitteilte, werde der VGH nicht mehr vor der Landtagswahl über die Verfassungsbeschwerde entscheiden. Das höchste Saar-Gericht hatte das Justizministerium in dieser Sache bereits im Januar um eine Stellungnahme gebeten (die SZ berichtete). "Das Justizministerium hat keine Stellungnahme abgegeben", sagte Schmitt, die auch Vorsitzende Richterin am Landgericht ist.

In der Zwischenzeit hatte Justiz-Minister Reinhold Jost (SPD) eine Bundesratsinitiative mit dem Ziel, den Handel mit NS-Orden besser strafrechtlich verfolgen zu können, auf den Weg gebracht. Die Verfassungsbeschwerde vor dem VGH geht in die gleiche Richtung. Auf die SZ-Frage, warum Justizminister Jost vor diesem Hintergrund nicht die Chance wahrgenommen habe, sich gegenüber dem VGH in dieser Sache klar zu positionieren, sagte die Ministerialrätin im Justizministerium Eva Süßdorf: "Zu solchen Verfahren wird grundsätzlich nicht von unserem Hause Stellung genommen." Süßdorf erklärte weiter, dass es im Falle einer Stellungnahme seitens des Justizministeriums sonst zu einer "inzidenten (zufälligen, d. Red.) Beeinflussung der richterlichen Entscheidung" kommen könne.

Der Beschwerdeführer Gilbert Kallenborn hatte im vergangenen Frühjahr den Verkauf von Hakenkreuzorden auf einem Saarlouiser Flohmarkt angezeigt. Verkäufer soll ein in Stiring-Wendel wohnhafter Deutscher gewesen sein. Der Berschwerdeführer sieht im Vorgehen der Saar-Justiz Methode. "Warum hat der VGH beim Justizministerium überhaupt um eine Stellungnahme nachgesucht, wenn das Ministerium ohnehin prinzipiell keine Stellungnahme zu solchen Verfahren abgibt?", fragte sich Kallenborn.

Kallenborn legte der SZ seine Eingabe an den Saar-Landtag aus dem Jahr 1993 vor, die ebenfalls eine Klage seinerseits gegen das Verbreiten von Hakenkreuz-Orden auf Flohmärkten zum Inhalt hatte. Damals schrieb ihm die Vorsitzende des Petitionsausschusses des Landtags Erika Ternes (SPD), dass nach Auskunft des Innenministeriums eine rechtliche Prüfung ergeben habe, dass der Verkauf der NS-Propagandamittel durchaus geeignet sein könnte, eine Strafverfolgung nach Strafgesetzbuch nach sich zu ziehen. "Insofern wäre ein Einschreiten der im fraglichen Zusammenhang anwesenden Polizeivollzugsbeamten erforderlich gewesen", schrieb Ternes. Auch das Landeskriminalamt habe darin ein strafrechtlich relevantes Verhalten des Flohmarkthändlers gesehen und ein staatsanwaltliches Ermittlungsverfahren eingeleitet, so Ternes. Und dann folgte herbe Kritik an der Saar-Polizei seitens der Petitionsausschuss-Vorsitzenden: "Gleichzeitig hat der Ausschuss aus Anlass Ihrer Eingabe das Innenministerium auf die Notwendigkeit hingewiesen, durch sorgfältige Wahrnehmung der einschlägigen Polizeiaufgaben dafür Sorge zu tragen, dass Vorkommnisse der in Rede stehenden Art in Zukunft möglichst unterbunden werden."

Doch dieser Ratschlag sei bei der Staatsanwaltschaft in Saarbrücken nicht mehr bekannt, sagte Kallenborn. Anders könne er sich nicht erklären, dass die Staatsanwaltschaft das Ermittlungsverfahren gegen den Nazi-Orden-Verkäufer und AfD-Spitzenkandidaten Rudolf Müller eingestellt habe mit dem Hinweis, Müller habe die Hakenkreuzorden nicht in einem größeren Personenkreis verbreitet. Justizminister Jost ließ jetzt den Gesetzesentwurf erarbeiten, der das gewerbsmäßige Handeltreiben mit Gegenständen unter Strafe stellen soll, die einen spezifischen Bezug zur nationalsozialistischen Gewaltherrschaft haben. Hintergrund sei die Zunahme des Handelns auf Märkten und im Internet, bei denen die NS-Kennzeichen wie das Hakenkreuz oder die SS-Runen oberflächlich verborgen würden, um Strafvorschriften zu umgehen, erklärte Jost.

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