Jost will im Amt bleiben

Saarbrücken · Nach der Einstellung der Untreue-Ermittlungen gegen Zahlung von 7500 Euro fordert die Opposition Konsequenzen von Justizminister Reinhold Jost. Ein Strafrechtsexperte sieht keinen Grund zum Rücktritt.

. Die Einstellung der Untreue-Ermittlungen gegen Umwelt- und Justizminister Reinhold Jost (SPD ) schlägt in der Landespolitik hohe Wellen. Jost hat nach Fraktionsangaben den Betrag von 7500 Euro an die Gerichtskasse überwiesen. Das Geld kommt der Straffälligen- und Bewährungshilfe zu Gute. Jost hat damit dafür gesorgt, dass seine Akten in der Affäre um die SPD-Kicker "Rote Hosen" in strafrechtlicher Hinsicht geschlossen werden.

Die Linken-Politikerin Birgit Huonker und Grünen-Fraktionschef Hubert Ulrich fordern von dem Minister derweil politische Konsequenzen. Jost hatte für die Dauer der Ermittlungen seine Amt im Justizressort ruhen lassen. Sie gehe davon aus, dass er dieses Amt nicht mehr übernimmt, sagte Huonker. Ihre Begründung: In diesem Amt müsse er als Vorgesetzter der Staatsanwaltschaft "besondere Integrität" nachweisen. Dies sei nach der Verfahreneinstellung gegen Zahlung von 7500 Euro nicht mehr der Fall. Das Vertrauen in die Rechtspflege dürfe nicht beschädigt werden.

"Wir sehen auch nach der Einstellung der Strafsache gegen Jost das Amt des Justizministers im Saarland beschädigt", teilte Grünen-Chef Ulrich mit. Er fordert Regierungschefin Annegret Kramp-Karrenbauer (CDU ) auf, das Justizressort von einem anderen Minister leiten zu lassen. Justiz- und Umweltministerium werden von Jost in Personalunion geführt.

Rückendeckung erhält Jost von der SPD-Fraktion , deren Sprecher Matthias Berntsen Rücktrittsforderungen als "unbegründet und überzogen" zurückwies. Für Jost, der gestern an der Haushaltsklausur der Regierung in Weiskirchen teilnahm, gelte die Unschuldsvermutung weiter. Am Rande des zweitägigen Treffens in Weiskirchen hat Jost erklärt, er bleibe im Amt.

Der Stuttgarter Rechtsanwalt Eberhard Wahle (76), bekannter Verteidiger von Politikern und Prominenten, hat den Fall um den Saar-Justizminister aus der Distanz verfolgt. Als außenstehender Experte sieht er keinen Anlass für einen Minister-Rücktritt. "Ministerpräsidentin Kramp-Karrenbauer ist eine pragmatische Frau, die hoffentlich nicht daran denkt, Herrn Jost zu entlassen." Die Einstellung eines Verfahrens gegen Zahlung einer Geldauflage sei keine Sanktion. Das Bundesverfassungsgericht habe mehrfach darauf verwiesen, dass bei einer solchen Entscheidung nach Paragraf 153a der Strafprozessordnung die Unschuldsvermutung unberührt bleibt. Die Zustimmung des Beschuldigten sei kein Schuldeingeständnis. Für den Justizminister gelte keine andere Integrität als für jeden anderen. Er sei an einer "lässlichen Sünde" beteiligt gewesen, aber nicht vorbestraft. Nach Wahles Meinung hätte der Staatsanwalt nicht zwingend die Zustimmung eines Gerichtes einholen müssen. Dies sei wohl zur Absicherung geschehen. In seiner Praxis habe er noch nicht erlebt, dass eine Richterin ihre Zustimmung mit der Bedingung verknüpft, dass die Geldauflage um mindestens 50 Prozent erhöht wurde.

Meinung:
Fader Beigeschmack

Von SZ-Redakteur Peter Stefan Herbst

Juristisch gesehen kann Reinhold Jost das Amt des Justizministers wieder wahrnehmen. Ist dies auch klug? Hier sind Zweifel angebracht. Hat doch die SPD-Fraktion unbestritten Steuergelder zweckentfremdet, wofür er eine Mitverantwortung trägt. Schon die fehlenden Konsequenzen aus der vergleichbaren Einstellung des Verfahrens gegen SPD-Fraktionschef Stefan Pauluhn haben einen faden Beigeschmack. An einen Justizminister werden aus guten Gründen höhere Maßstäbe angelegt. Gilt es doch für einen Amtsinhaber schon den Anschein von Fehlverhalten zu vermeiden. Selbst wenn es vor Amtsantritt lag, bleibt dies eine Belastung. Dass die Verschwendung von Steuergeldern völlig ohne die Übernahme politischer Verantwortung und personelle Konsequenzen bleibt, ist schwer vermittelbar. Hier geht es nicht um juristische Fragen, sondern um die Akzeptanz von Amt und Politik. Jost kann künftig bestenfalls Justizminister auf Bewährung sein - nicht juristisch, aber politisch.

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