Staatsanwalt bittet Jost zur Kasse

Saarbrücken · Eine Richterin war mit 5000 Euro Geldauflage – wie vom Staatsanwalt beantragt – für Minister Jost nicht einverstanden. Sie setzte das Minimum auf 7500 Euro für die Einstellungen der Untreue-Ermittlungen fest.

Einen vergleichbaren Fall, dass ein Justizminister ins Visier der Staatsanwaltschaft geraten ist und er für die Einstellung der Untreue-Ermittlungen 7500 Euro zahlt, hat es in der saarländischen Justizgeschichte wohl noch nicht gegeben. Reinhold Jost (SPD ), im Januar 2014 zum Minister für Umwelt und auch für Justiz ernannt, wird jetzt von der Affäre um die SPD-Fußballmannschaft "Rote Hosen " eingeholt. Weil er 2012 als damaliger parlamentarischer Geschäftsführer aus Mitteln der SPD-Fraktion , die der Steuerzahler finanziert, drei Rechnungen über insgesamt 4691,40 Euro zur Zahlung freigegeben hat, ermittelte die Staatsanwaltschaft seit Mai gegen Jost, der zwischenzeitlich zum Minister aufgestiegen war. Um schon den Anschein der Einflussnahme auf die Ermittlungen zu vermeiden ließ der SPD-Politiker nach kurzer Debatte das Amt des Justizministers ruhen.

Knapp sechs Wochen dauerten die Untersuchungen des zuständigen Oberstaatsanwaltes. Jetzt bittet der Ermittler den Minister zur Kasse. Der Dezernent der Staatsanwaltschaft verfügte gestern, dass das Verfahren gegen Zahlung einer Geldauflage von 7500 Euro eingestellt wird. Das Amtsgericht hat erst im zweiten Anlauf diesem Vorgehen zugestimmt. Zunächst hatte die Staatsanwaltschaft das Gericht um Zustimmung zur Einstellung gegen Zahlung von 5000 Euro nachgesucht. Der zuständigen Richterin war dies nicht genug. Sie verwies auf das Einkommen des Ministers (Gehalt: 13 141 Euro im Monat) sowie die Schadenshöhe und erteilte ihren Segen nur mit der Maßgabe, dass die fällige Geldauflage einen Betrag von 7500 Euro nicht unterschreitet. Folglich erhöhte der Staatsanwalt den Betrag. "Am 24. Juni hat Herr Jost der Verfahreneinstellung mit dieser Auflagenhöhe zugestimmt", teilte gestern Isabelle Michels, stellvertretende Pressesprecherin der Staatsanwaltschaft auf Anfrage unserer Zeitung mit. Sie betonte "Weisungen und Vorschläge der Aufsichtsbehörden" habe es in diesem Verfahren nicht gegeben.

Jost ist mit der Verfahrensaufstellung gegen Geldauflage im Fall um die "roten Hosen " in guter Gesellschaft. SPD-Fraktionschef Stefan Pauluhn , der Vorgänger von Jost im Amt des parlamentarischen Geschäftsführers war, hat bereits 10 000 Euro überwiesen. Der Vorwurf auch gegen ihn: Zweckwidrige Verwendung von Fraktionsgeld, das aus der Steuerkasse stammt. Konkret ging es bei Jost um die Rechnung eines Busunternehmens (1565 Euro ), den Betrag von 979,50 Euro für Getränke und ein Bufett nach einem Spiel sowie 2146,90 Euro für Kosten einer Weihnachtsfeier in einem italienischen Restaurant in Wellesweiler.

Die Strafprozessordnung sieht die Verfahrenseinstellung gegen Geldauflage vor. Die Zustimmung des Betroffenen zu diesem Schritt darf demnach nicht als Schuldeingeständnis gewertet werden.

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