Dank Saarbrücker Modell brennt das Licht weiter

Saarbrücken · Eine Horrorvorstellung: Plötzlich geht das Licht aus, weil der Energieversorger den Strom abdreht. 2012 endete das in der Katastrophe: Eine Familie in Burbach musste Kerzen anzünden. Die Wohnung fing Feuer, vier Kinder starben.

 1577 Saarbrücker Haushalten wurde 2016 der Strom abgestellt. Seit 2013 gibt es ein Konzept, um die Zahl möglichst gering zu halten. Foto: Jens Schierenbeck/dpa

1577 Saarbrücker Haushalten wurde 2016 der Strom abgestellt. Seit 2013 gibt es ein Konzept, um die Zahl möglichst gering zu halten. Foto: Jens Schierenbeck/dpa

Foto: Jens Schierenbeck/dpa

Strom wird immer noch abgestellt, wenn die Kunden nicht zahlen. Im vergangenen Jahr verhängten die Energieversorger 5121 Sperraufträge, in 1577 Fällen wurde tatsächlich der "Saft" abgedreht. Das wertet die Stadtverwaltung als Erfolg und führt dies auf das Saarbrücker "Vier-Punkte-Modell" zurück. Seit 2013 arbeiten Verwaltung, Stadtwerke, das Jobcenter und der Versorger Energie SaarLorLux (ESLL) zusammen, um Stromsperren zu verhindern. Voraussetzung: Die Hartz-IV-Empfänger müssen eine Einverständniserklärung unterschreiben, dass ESLL das Jobcenter informiert. Stadtpressesprecher Thomas Blug betont aber, dass es sich bei den 1577 Haushalten nicht nur um Hartz-IV-Empfänger handelt und die Sperraufträge nicht nur von ESLL kamen. Denn den Energieversorger könne jeder frei wählen. Laut Statistik ist die Zahl der Sperraufträge und der Sperrungen zurückgegangen. 2015 stellten die Versorger noch in 1711 Fällen in Saarbrücken den Strom ab, 5141 Mal war dies angedroht worden.

Die Stadt Saarbrücken sagt: Während 2012 - vor Einführung des Modells - noch die Hälfte der Sperraufträge auch ausgeführt wurde, seien es jetzt noch 30 Prozent. Diese Zahl hatte die Stadt bereits 2013 genannt. "Das bedeutet, dass 70 Prozent der beantragten Sperraufträge rechtzeitig abgewendet werden können." Seit es dieses Modell gibt, sperren die Stadtwerke den Strom von säumigen Zahlern auch nur noch von montags bis donnerstags, erklärt die Stadt weiter. So ist gewährleistet, dass alle Haushalte am Wochenende Strom haben.

In dem Modell hat sich der Versorger ESLL zudem verpflichtet, Zahlungsrückstände möglichst gering zu halten, bevor die erste Mahnung verschickt wird. Auch hier zahle sich die Zusammenarbeit mit dem Jobcenter aus. Thomas Blug erklärt, das Jobcenter könne den ausstehenden Betrag an ESLL überweisen und nach und nach von der monatlichen Leistung abziehen. 1920 Haushalte haben von 2013 bis 2015 eingewilligt, dass ESLL und Jobcenter die Daten austauschen, 367 weitere waren es im Jahr 2016. "Wir haben im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten gemeinsam ein praktikables Modell gefunden, das den Betroffenen Hilfestellung gibt, ohne sie aus der Verantwortung zu nehmen", schreibt die Verwaltung in der Stellungnahme.

Wie aber kann die Zahl der Stromsperren möglichst auf null gesenkt werden?

Die am Saarbrücker Modell Beteiligten sind sich einig, dass es sich bei den entwickelten Lösungsansätzen um ein Modell für den Regionalverband handelt, das insbesondere der am stärksten betroffenen Gruppe, den Sozialleistungsempfängern, eine Hilfe bieten kann - unter der Voraussetzung, dass sie der freiwilligen Teilnahme zustimmen.

Das Modell ist nach Angaben der Stadt ein wichtiger Baustein im Zusammenspiel von säumigen Kunden, Grundversorger, Netzbetreiber und Jobcenter, der die notwendige Eigeninitiative der betroffenen Kunden ergänzt. Um eine flächendeckende Lösung für alle Bevölkerungsgruppen zu finden, müsse allein schon aufgrund der freien Wahl des Energieversorgers bundesweit eine Lösung getroffen werden.

Es gebe außerdem eine der Stadt unbekannte Zahl von Stromkunden, die über die Möglichkeiten des Saarbrücker Modells nicht informiert seien und deshalb eine mögliche frühzeitige Vermeidung einer Stromsperre nicht in Anspruch nähmen.

"Von daher wären sicherlich auch zusätzliche regelmäßige Informationen hilfreich", sagt Stadtpressesprecher Blug. Gemäß Vier-Punkte-Modell werde aber spätestens mit der zweiten Mahnung und erneut mit der Androhung der Sperrung auf die Unterstützungsmöglichkeiten hingewiesen. Ab welchem Betrag der Säumige mit einer Stromsperre rechnen muss, sei nicht pauschal zu beantworten. Das hänge, so Blug, vom Stromanbieter ab. Paragraf 19 der Stromgrundversorgungsverordnung sehe jedoch vor, dass die Androhung oder Durchführung einer Stromunterbrechung verhältnismäßig sein muss.

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