Saar-Gerichte künftig ohne Papier-Akten

Saarbrücken · An den deutschen Gerichten naht das Ende der Papier-Aktenberge: Ab 2022 werden sämtliche Anträge, Erklärungen, Schriftsätze und Erwiderungen nur noch auf elektronischem Wege laufen. Richter, Notare und Anwälte stellen um auf digitale Kommunikation. Das schreibt das "Gesetz zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten" vor.

 Elektronische Akten soll die Ordner überflüssig machen. Foto: dpa

Elektronische Akten soll die Ordner überflüssig machen. Foto: dpa

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Doch noch sind einige Punkte ungeklärt, etwa wer welche Inhalte einer elektronischen Akte lesen darf und wie ein unbefugter Zugriff sowie eine nachträgliche Änderung verhindert werden kann. Daher haben Wissenschaftler und Experten aus der Praxis an der Saar-Uni das Institut für Verfahrensrecht im elektronischen Rechtsverkehr ("eJustice-Institut") gegründet, das die Neuerungen rechtlich, technisch und organisatorisch begleiten soll. Direktor ist der Saarbrücker Jura-Professor Stephan Weth. Der Schwerpunkt des Instituts liegt im zivilrechtlichen Verfahrens- und Prozessrecht.

"Der digitale Zivilprozess ist ein anderer als der heutige", sagte Weth. "Alle Beteiligten müssen umdenken und stehen dabei vor neuen Problemstellungen. Es ist wichtig, die Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs an den Gerichten wissenschaftlich zu begleiten. Auch die Ausbildung künftiger Juristen-Generationen muss sich den neuen Entwicklungen anpassen." Die Zivilprozessordnung beispielsweise regele die Abläufe vor Gericht auf der Basis von eingereichten Papieren. Wenn elektronische Dokumente den Alltag bestimmten, werde man nicht alle Erfahrungen der analogen Welt unbesehen übertragen können.

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