Der Ärger kommt mit der Handy-Rechnung

Saarbrücken · Mal waren es 16 Euro, mal 20 Euro. SZ-Leserreporter Norbert Theis ärgert sich über Kosten für vermeintliche Sonderdienste, die er mit seinem Handy genutzt haben soll. Dahinter stecken sogenannte Drittanbieter – und die, so die Verbraucherzentrale, seien ein „Riesenproblem“.

Auf der Rechnung seines Mobilfunk-Anbieters Mobilcom-Debitel hat Erhard Norbert Theis aus Saarbrücken schon mehrfach Beträge entdeckt, die durch die Nutzung von Sonderdiensten eines Drittanbieters angefallen sein sollen. Für angebliche Handy-Downloads bei einer Düsseldorfer Firma soll er mal rund 16 Euro, mal fast 20 Euro bezahlen. Dabei ist sich der SZ-Leser-Reporter sicher, diese Dienste nie in Anspruch genommen zu haben. Das habe er auch dem Kundenservice seines Mobilfunk-Anbieters mitgeteilt. Doch dessen Mitarbeiter hätten ihm gesagt, dass sie da nichts tun können und er sich direkt an die genannte Firma wenden müsse, sagt Theis.

Sabine Wilhelm von der Verbraucherzentrale Saarland bezeichnet solche Drittanbieter als "Riesenproblem". Die Berater der Verbraucherzentrale hätten ständig mit solchen Fällen zu tun, die die Betroffenen oft zur Verzweiflung brächten. Wer auf seiner Rechnung Beträge von Diensten findet, die er nicht bewusst gekauft habe, könne dies beanstanden. Wurden die umstrittenen Kosten per Lastschrift eingezogen, solle er den Gesamtbeitrag von seiner Bank zurückbuchen lassen und danach seinem Mobilfunkanbieter nur dessen berechtigte Forderung erneut überweisen, rät die Verbraucherzentrale.

Zudem solle er dies seinem Mobilfunkanbieter am besten schriftlich per Einschreiben mitteilen. Die entsprechenden Musterbriefe sind im Internet unter www.vz-saar.de zu finden. Um sich zukünftig vor diesen Problemen zu schützen, könne der Kunde bei seinem Anbieter eine kostenlose Drittanbietersperre einrichten lassen.

In der Praxis sei dieses Vorgehen jedoch nicht immer so einfach umsetzbar, erklärt Wilhelm. So mache gerade Mobilcom-Debitel, der Anbieter des SZ-Lesers, seinen Kunden manchmal die Gegenwehr schwer. Den Verbraucherschützern sind Fälle bekannt, in denen den Betroffenen mit einer Anschlusssperre gedroht und diese zum Teil sogar durchgeführt wurde. Diese sei jedoch nur nach vorheriger schriftlicher Androhung und einem Zahlungsverzug von mindestens 75 Euro möglich, erklärt die Beraterin. Um Verbraucher wirksam gegen ungewollte Dritt anbieter zu schützen, fordert die Verbraucherzentrale, dass die Mobilfunkanbieter von vornherein eine Drittanbieter-Sperre einrichten müssen, die nur bei Bedarf freigeschaltet werden kann.

Rüdiger Kubald, Sprecher des Telekommunikations-Unternehmens Freenet, zu dem Mobilcom-Debitel gehört, erklärt gegenüber der SZ, dass das Anliegen im Sinne des Kunden geklärt worden sei und die beanstandeten Beträge gutgeschrieben würden. Auch Kubald rät dem SZ-Leser zu einer kostenlosen Drittanbieter-Sperre, um in Zukunft derartige Abbuchungen auszuschließen. "Wir als Unternehmen können nicht wissen, ob die gewünschte und abgerufene Leistung vom Kunden gewollt war oder nicht", sagt Freenet-Sprecher Rüdiger Kubald.

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