Gutachten sieht Grundschullehrer beim Gehalt diskriminiert

Saarbrücken · Die Grundschullehrer fühlen sich benachteiligt, weil sie weniger verdienen als Gymnasiallehrer. Ein Gutachten der GEW heizt die Diskussion neu an. Es sieht eine Diskriminierung aufgrund des Geschlechts. Denn die meisten Grundschullehrer sind Frauen.

Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) stellt heute um 18 Uhr in der Arbeitskammer in Saarbrücken ein von ihr in Auftrag gegebenes Gutachten zur Bezahlung von Grundschullehrern vor. Die GEW ist der Ansicht, dass Grundschullehrern - genauso wie Gymnasiallehrern - ein Gehalt der Besoldungsgruppe A 13 (je nach Berufserfahrung zwischen 3624 und 4665 Euro brutto im Monat) zusteht. Tatsächlich sind Grundschullehrer aber der Besoldungsgruppe A 12 (3087 bis 4203 Euro) zugeordnet. Auch der Saarländische Lehrerinnen- und Lehrerverband (SLLV), die größte Interessenvertretung der saarländischen Grundschullehrer , pocht auf eine Bezahlung nach A 13. Die Besoldung von Lehrern ist Sache der einzelnen Bundesländer.

Das Gutachten der Europarechtlerinnen Professor Eva Kocher, Stefanie Porsche (beide Frankfurt/Oder) und Johanna Wenckebach (Kassel) kommt zum Ergebnis, dass es sich sowohl hinsichtlich der Ausbildung als auch der Tätigkeit von Grundschullehrern bei der Besoldung nach A 12 um eine "mittelbare Diskriminierung aufgrund des Geschlechts" handelt. Die Juristinnen erklären das in dem 50-seitigen Gutachten damit, dass "Frauen durch die fraglichen Besoldungsregelungen in besonderer Weise nachteilig betroffen sind". Der Frauenanteil unter den Grundschullehrkräften sei wesentlich größer als unter Gymnasiallehrkräften. Laut GEW liegt der Frauenanteil bei den Grundschullehrern bei 90 Prozent.

GEW: Keine objektiven Gründe

Laut Gutachten gibt es für die schlechtere Bezahlung von Grundschullehrern keine objektiven Gründe. Die stärkere pädagogische Akzentuierung der Grundschullehre sei jedenfalls kein objektiver Grund, den es nach dem Anti-Diskriminierungsgesetz für eine Ungleichbehandlung beim Gehalt geben müsste. "Denn die (grundschul-)pädagogische Tätigkeit stellt zwar etwas andere Anforderungen als die Tätigkeit in der Gymnasiallehre", heißt es in dem Gutachten . "Diese sind jedoch in fachlicher bzw. wissenschaftlicher Hinsicht nicht hinreichend deutlich als geringer einzuschätzen; auch unter Berücksichtigung des starken normativen Erziehungsauftrages, der bildungspolitischen Ausrichtung und Bedeutung der Grundschule und dem besonderen Inklusionsauftrag lässt sich ein Anforderungsgefälle, das einen Besoldungsabstand verlangen würde, nicht bejahen."

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