Von „bewaffnet“ bis „geisteskrank“

Saarbrücken · „Geisteskrank“, „gewalttätig“, „Betäubungsmittelkonsument“: Das sind drei der Kategorien, die das Bundeskriminalamt auch ohne einschlägige Vorstrafen über Bürger abspeichern darf. Dafür genügt schon ein begründeter Anfangsverdacht.

 Bei Kontrollen von Autofahrern kann die Polizei auf gespeicherte Merkmale der Personen zurückgreifen. Foto: Honk

Bei Kontrollen von Autofahrern kann die Polizei auf gespeicherte Merkmale der Personen zurückgreifen. Foto: Honk

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Wenn bei einer Verkehrskontrolle der Polizist nach kurzem Funkkontakt zur Zentrale zum Angehaltenen sagt: "Sie nehmen also Drogen", dann hat er seine Information vermutlich aus dem polizeilichen Informationssystem Inpol. Dieser Datenbank unter Regie des Bundeskriminalamts (BKA) sind alle Bundesländer angeschlossen. In dem System können die Polizisten anhand der sogenannten personengebundenen Hinweise (PHW) entnehmen, ob ihr Gegenüber etwa als gewalttätig, bewaffnet oder als Drogenkonsument gilt. Auch ob von ihm eine Ansteckungsgefahr ausgeht - etwa durch HIV oder Hepatitis. Datenschützer wie Berlins Datenschutzbeauftragter Alexander Dix sind alarmiert: Die personengebundenen Hinweise dürfen auch ohne einschlägige Vorstrafen des Bürgers gespeichert werden. Allein ein begründeter Anfangsverdacht reicht zur Aufnahme in das System aus.

Derzeit sind im Saarland 9541 Personen erfasst, die zusammen 10 458 personenbezogene Merkmale erhalten haben. Auf eine Person können auch mehrere PHW zutreffen. Das geht aus der Antwort der Landesregierung auf die Anfrage der Linken-Abgeordneten Birgit Huonker hervor.

Die Landesregierung verweist darauf, dass die erhobenen Daten "vordringlich dem Schutz des jeweils Betroffenen und der Eigensicherung der eingesetzten Polizeibeamten" dienten. Für die Vergabe von PHW halte die Polizei sich an einen bundeseinheitlichen Leitfaden. Dieser schreibe vor, dass die Vergabe für jeden Einzelfall dokumentiert werden muss, ob ein solcher Hinweis erforderlich, geeignet und verhältnismäßig ist. Der Leitfaden definiert 13 Kategorien: bewaffnet, gewalttätig, Ausbrecher, Ansteckungsgefahr, geisteskrank, Betäubungsmittelkonsument, Freitodgefahr, Straftäter rechtsmotiviert, Straftäter linksmotiviert, Straftäter politisch motivierte Ausländerkriminalität, Sexualstraftäter , Explosionsgefahr sowie Rocker. Der PHW Rocker werde derzeit "wegen fehlender Vergabevoraussetzungen" im Saarland nicht genutzt.

93,9 Prozent der 10 458 PHW entfallen auf die Gruppen Betäubungsmittelkonsument (5167), Sexualstraftäter (3112) und Gewalttätige (1541).

Bundesweit wurden 2014 über 1,5 Millionen solcher PHW in den Datenbanken des BKA erfasst, wie aus einer Antwort des Bundesinnenministeriums auf die Anfrage des Bundestagsabgeordneten Andrej Hunko (Die Linke ) hervorgeht. Auch hier sind die Drogenkonsumenten die größte Gruppe: 1 069 427 Fälle, gefolgt von als gewalttätig eingestuften Fällen: 224 582. Hier werden fünf weitere Gruppen aufgeführt: Fixer, Hilflosigkeit vermutet, Landstreicher, Prostitution und Straftäter verbotener militanter Organisation.

Birgit Huonker kritisiert die Datenbanken aus bürger- und datenschutzrechtlicher Sicht und fordert ihre umgehende Löschung. "Es ist unsäglich, dass hier Personengruppen als ‚ansteckend‘ oder ‚geisteskrank‘ stigmatisiert werden", empört sich die Abgeordnete. Daten über die Gesundheit von Menschen haben ihrer Meinung nach nichts in polizeilichen Datenbanken zu suchen ebenso Ausdrücke wie "geisteskrank", die Menschen im Allgemeinen herabwürdigten. Huonker beklagt zudem fehlenden Rechtsschutz, da Betroffene nicht über die Sammlung ihrer Daten informiert werden. Als "absolut nicht nachvollziehbar" bezeichnet die Abgeordnete, warum etwa HIV-Infizierte mit dem Hinweis "Ansteckungsgefahr" gekennzeichnet werden. Nach Auskunft der Landesregierung hat sich in den letzten zehn Jahren kein Polizist im Dienst mit dem Aids-Virus infiziert.

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