Saarbrücker Künstler turnt auf Altar der Basilika: Staatsanwaltschaft stellt Strafbefehlsantrag

Saarbrücken · Ein 38-Jähriger Mann aus Saarbrücken soll zwischen Weihnachten 2015 und Januar 2016 den Altar der Basilika St. Johann "zweckentfremdet" haben. Jetzt hat die Staatsanwaltschaft Saarbrücken Strafbefehlsantrag gestellt.

 Turnübungen, die die Gemüter erhitzen: Alexander Karle auf dem Altar der Basilika (aus Karles Video).

Turnübungen, die die Gemüter erhitzen: Alexander Karle auf dem Altar der Basilika (aus Karles Video).

Foto: Alexander Karle

Die Staatsanwaltschaft Saarbrücken hat beim Amtsgericht Saarbrücken gegen einen 38-jährigen Mann aus Saarbrücken wegen Störung der Religionsausübung und Hausfriedensbruchs die Verhängung einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 25 Euro beantragt. Das meldet die Staatsanwaltschaft Saarbrücken in einer Pressemitteilung. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeschuldigten vor, zu einem nicht näher bekannten Zeitpunkt zwischen dem 24.12.2015 und dem 10.01.2016 die Basilika St. Johann in Saarbrücken betreten zu haben, sich in den für die Öffentlichkeit weder bestimmten noch zugelassenen Altarraum begeben zu haben und danach den Altar als einen sakralen, der Religionsausübung dienenden, hierzu eigens geweihten Gegenstand, wissentlich und willentlich zweckentfremdet zu haben. Laut Staatsanwaltschaft soll er den Altar mit beschuhten Füßen bestiegen und darauf Turnübungen in Form von ca. 30 Liegestützen ausgeführt haben.

Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft ist die Tat nicht unter Berufung auf die grundgesetzlich verankerte Kunst- und Meinungsfreiheit gerechtfertigt.

Der Angeschuldigte hat sich zum Tatvorwurf bisher nicht eingelassen.

Die Saarbrücker Zeitung hatte bereits ausführlich über die Aktion des Künstlers Alexander Karle berichtet:
Hier geht es zum Artikel vom 04.02.2016

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