Rauchmelder sind Pflicht in jeder Wohnung

Saarbrücken · Wer bereits Rauchmelder selbst eingebaut hat, muss diese wohl wieder ausbauen. Die Woge Saar und die Siedlungsgesellschaft wollen nichts dem Zufall überlassen und haben Firmen beauftragt, die Geräte zu installieren.

 Rauchmelder zeigen den Bürger, dass es brennt. Foto: Jensen/dpa

Rauchmelder zeigen den Bürger, dass es brennt. Foto: Jensen/dpa

Foto: Jensen/dpa

Bis Ende des Jahres sollen alle Wohnungen mit Rauchmeldern ausgestattet sein. So schreibt es die neue Fassung der Landesbauordnung (LBO) vor. Mieter , die ihre Wohnung vorausschauend bereits mit den entsprechenden Geräten ausgestattet haben, könnten aber voreilig gehandelt haben. Zum Beispiel Mieter der Wohnungsgesellschaft Saarland (Woge Saar). Das Unternehmen sieht sich nämlich in der Verkehrssicherungspflicht, will deshalb nichts dem Zufall überlassen und nimmt die Installation der Rauchmelder in den Wohnungen selbst in die Hand. "Es handelt sich dabei nicht um Funkgeräte; vielmehr werden die Rauchmelder von einer Firma gemietet, von dieser eingebaut und einmal jährlich per Sichtprüfung mit Funktionskontrolle gewartet", informiert die Woge auf SZ-Anfrage.

Und weiter: "Über die Anforderungen der Landesbauordnung hinaus werden Brandmelder nicht nur in Schlafräumen, Kinderzimmern und Fluren, über die Rettungswege zu Aufenthaltsräumen führen, installiert, sondern auch in Wohnräumen, denn gerade hier treten gehäuft Brände auf, bedingt durch den Gebrauch von Kerzen und eine Vielzahl von elektronischen Geräten. Die Kosten für die Gerätemiete sowie die jährlich einmal erforderliche Sichtprüfung mit Funktionskontrolle und Wartung betragen inklusive Mehrwertsteuer 4,70 Euro je Rauchwarnmelder und Jahr." Dafür steige aber die Wohnqualität, da mit den installierten Rauchmeldern ja auch mehr Sicherheit geboten werde. Vorhandene Rauchmelder müssten jedoch entfernt werden - "um eine einheitliche Wartung im Rahmen eines Wartungsvertrages und die damit verbundene, in der LBO geforderte Sicherstellung der Betriebsbereitschaft der Brandmelder durch den Eigentürmer/Vermieter nachhaltig zu gewährleisten".

Alle Mieter habe die Woge im Mai per Brief über die bevorstehende Ausstattung ihrer Wohnungen mit Rauchmeldern sowie den damit verbundenen Kosten und Abläufen informiert. In dem Schreiben an die Mieter wurden auch ein Mitarbeiter und dessen Kontaktdaten angegeben. Außerdem werden nach Angaben des Unternehmens die Montagetermine per Aushang in den Häusern bekanntgegeben.

Ähnlich läuft es bei der Saarbrücker Siedlungsgesellschaft. Die lässt derzeit rund 25 000 Rauchmelder einbauen, um damit ihrer gesetzlichen Verpflichtung nachzukommen. Sie lässt jedoch Geräte einbauen, die nicht nur einmal jährlich in Augenschein genommen werden, sondern die auch monatlich Daten wie Batteriestand per Funk an eine Zentrale senden. Solche High-Tech-Rauchmelder waren vor rund einem Monat in die Kritik geraten. Eine Mieterin hatte nach einer auch in der SZ veröffentlichten Meldung der deutschen Presseagentur (dpa) geklagt, solche Melder könnten sensible Daten wie Bewegungsprofile in der Wohnung erstellen oder sogar Gespräche aufzeichnen und übermitteln, aber den Prozess verloren (Landgericht Köln Az.: 10 S 88/15, wir berichteten). Das hatte auch Mieter der Siedlungsgesellschaft aufgeschreckt, die sich in einem anonymen Schreiben, das auch der SZ vorliegt, beschwert hatten.

Auf ihrer Internetseite versichert die Siedlungsgesellschaft, dass die ISTA GmbH, die für das Unternehmen die Rauchmelder installiert, sämtliche Anforderungen des Bundesdatenschutzgesetzes hinsichtlich Datenschutz und -sicherheit beachte.

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