Brutaler Sex endet tödlich – Vier Jahre Haft für 37-Jährigen

Saarbrücken · Das Landgericht schickt einen 37-Jährigen für vier Jahre ins Gefängnis. Seine Lebensgefährtin war nach brutalem Sex mit ihm gestorben. Schon vor dieser Tat war sie mehrfach misshandelt worden.

Ein 37-Jähriger aus dem Saarpfalz-Kreis hat seine Lebensgefährtin nach Ansicht des Landgerichts Saarbrücken beim Sex so schwer misshandelt, dass sie einige Tage später starb. Der Mann muss nach dem Urteil vom Freitag wegen Körperverletzung mit Todesfolge für vier Jahre ins Gefängnis. Er habe die Frau (35) beim Geschlechtsverkehr so malträtiert, dass sie eine Fettembolie erlitt, die schließlich zum Herzversagen führte.

"Die Verletzungen können nur durch starkes Quetschen an der Brust entstanden sein", bilanzierte der Vorsitzende Richter Bernd Weber. "Die Krafteinwirkung muss so groß gewesen sein, dass sie nur durch Menschen mit großer Kraft hervorgerufen werden kann." Durch die stumpfe Gewalt des Mannes aus Bexbach, der unter anderem im Brückenbau gearbeitet hatte, war das Unterhautfettgewebe seines Opfers verletzt und das Drüsengewebe zermalmt worden. "Nur durch einmaliges Zugreifen ist so etwas nicht zu erklären", widersprach der Richter den Aussagen des Angeklagten.

Der 37-Jährige hatte zwar zugegeben, dass er für die Verletzungen verantwortlich war, allerdings habe er nur einmal fest zugedrückt und dann auf Bitten der Freundin wieder damit aufgehört. Schon vor dieser Tat war die Frau mehrfach misshandelt worden. So hatte die Obduktion ergeben, dass das Opfer "multiple Verletzungen" am gesamten Körper gehabt habe, die zu unterschiedlichen Zeiträumen entstanden waren.

Eine Sachverständige hatte dem Angeklagten eine "dominante und narzisstische Persönlichkeit" bescheinigt, die auf körperliche Stärke ausgelegt sei. Mit seinem Urteil blieb das Landgericht unter dem Vorschlag der Staatsanwaltschaft, die vier Jahre und neun Monate Haft gefordert hatte. Die Kammer habe "keinen bedingten Tötungsvorsatz feststellen können", so Weber.

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