„Folter-Polizist“ zahlt seinen Opfern Schmerzensgeld

Saarbrücken · Kommissar M. muss nicht hinter Gitter. Nach einem Geständnis reduzierte die Berufungskammer seine Strafe von zweieinhalb Jahren auf jetzt zwei Jahre mit Bewährung. Zuvor gab es Schmerzensgeld für seine Opfer.

 Anwalt Axel Weber (links) und der Noch-Polizist packen die Prozessakten zusammen. Foto: SZ

Anwalt Axel Weber (links) und der Noch-Polizist packen die Prozessakten zusammen. Foto: SZ

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Vor dem Sitzungssaal der kleinen Strafkammer am Saarbrücker Landgericht haben gestern drei Geldumschläge ihre Besitzer gewechselt. Axel Weber , Verteidiger des wegen Verfolgung Unschuldiger, Körperverletzung, Freiheitsberaubung, Bedrohung und Urkundenfälschung angeklagten Kommissars M., verteilte Bargeld. Die Kuverts mit je vier 500-Euro Scheinen übergab er als Anzahlung auf Schmerzensgeld- und Schadensersatzansprüche an den Anwalt von zwei Männern aus Idar-Oberstein und einen Rumänen. Raymond Gilles, Vorsitzender Richter der Berufungskammer, unterbrach dafür eigens die Sitzung. Denn: Die Zahlungen an die Opfer des seit 2014 vom Dienst suspendierten Kommissars waren eine Voraussetzung für eine Verständigung im Strafprozess, die nicht nur in Juristenkreisen als "Deal" bezeichnet wird. Im Fall des 32-jährigen Polizisten, der nach eigenen Angaben in seinem "Traumberuf" gearbeitet hat, einigten sich - wie bereits berichtet - Staatsanwaltschaft, Verteidiger, Nebenkläger und Richter im Vorfeld der Hauptverhandlung darauf, dass im Fall eines detaillierten Geständnisses, der Schmerzensgeldzahlung und glaubhaften Entschuldigungen die ursprünglich verhängte Haftstrafe reduziert werden kann, so dass noch eine Bewährungsstrafe möglich sei. Das Schöffengericht am Saarbrücker Amtsgericht hatte den Beamten im Mai zu einer Gefängnisstrafe von zweieinhalb Jahren verurteilt. Dagegen legte Kommissar M., der auch gelegentlich als "Folter-Kommissar" bezeichnet wurde, Berufung ein. Signale für eine mildere Strafe im Fall eines Geständnisses stießen bei dem Angeklagten damals noch nicht auf offene Ohren.

Dem 32-Jährigen aus Saarlouis, der bis 2014 in der Inspektion in der Saarbrücker Karcherstraße eingesetzt war, bleibt das Gefängnis erspart. Sein umfassendes Geständnis hat Richter Gilles und dessen Schöffen überzeugt. Das neue Urteil: Zwei Jahre Freiheitsstrafe auf Bewährung. Der Kommissar zeigte auch nach Auffassung von Oberstaatsanwältin Sabine Kräuter-Stockton Reue und Einsicht. Mit dieser Bewährungsstrafe wird er seinen Beamtenstatus verlieren. Sein Frankfurter Anwalt Weber: "Wir werden keine Rechtsmittel gegen das Urteil einlegen. Mit 32 Jahren muss mein Mandant wieder bei null anfangen."

Noch-Kommissar M. hat unter anderem gestanden, dass er am Sonntag, 9. Februar 2014, morgens auf einem Supermarktparkplatz in der Mainzer Straße in Saarbrücken einen Autofahrer aus Idar-Oberstein, der mit seinem Lebensgefährten in einem BMW saß, grundlos angegriffen und verletzt hat sowie später mit falschen Behauptungen ein Ermittlungsverfahren gegen ihn eingeleitet hat. Mit seinem Schuh trat er dem Mann, der auf dem Asphalt lag, ins Gesicht. Auch gegen den Beifahrer wurde er gewalttätig. Der Beamte bedauert dies heute: "Ich kann nicht glauben, was an diesem Tag mit mir los war." Dies gelte auch für den Vorfall mit einem polizeibekannten Rumänen, der als psychisch krank eingestuft wird. Er und sein Streifenkollege übernahmen den Einsatz wegen des randalierenden Rumänen vor einer Saarbrücker Discothek. Statt ihn in die Arrestzelle zu bringen, haben angeblich beide entschieden, den Mann an eine abgelegene Stelle zu fahren. Noch-Polizist M. belastete mit dieser Aussage auch seinen bereits per Strafbefehl abgeurteilten Kollegen, der maßgeblich an der Aufklärung des Falles beteiligt war. M. räumte ein, dem wehrlosen Rumänen Pfefferspray ins Gesicht gesprüht und ihn zu Boden geworfen zu haben. Er habe sich mit einem Fuß auf den Rücken des Rumänen gestellt, seine Dienstwaffe gezogen und durchgeladen. Auf Nachfrage von Frank Schubert, Anwalt des Rumänen, entschuldigte sich der Polizist ausdrücklich bei dem Mann, der wegen ihm Todesangst erlitten habe.

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