Saarländische Justiz kooperiert mit Pariser Anwaltskammer

Saarbrücken · Die Pariser Rechtsanwaltskammer hat gestern zwei Kooperationen mit saarländischen Akteuren im Justizbereich abgeschlossen. Im Rahmen eines Austausches mit dem Saar-Justizministerium sollen Rechtsreferendare und französische Anwaltsschüler Teile ihrer Ausbildung im Partnerland verbringen können. "Dazu zählen Lehrveranstaltungen über das Rechtssystem im Partnerland, aber auch die praktische Arbeit in einer Kanzlei", sagte Justiz-Staatssekretärin Anke Morsch (SPD ) bei der Unterzeichnung. "Das bilaterale Modell in dieser Form ist bundesweit einzigartig", so Morsch. Rund 40 Berufsanfänger aus beiden Ländern können daran teilnehmen, erklärte Frédéric Sicard, Vorsitzender der Pariser Rechtsanwaltskammer. Er lobte das Tempo, das beide Partner an den Tag gelegt hätten. Erst im April 2016 hatte das erste Treffen mit Morsch zu diesem Thema stattgefunden.

Doch nicht nur Berufsanfänger sollen sich enger vernetzen. Ein zweites Programm der Pariser Kammer, des Saarländischen Anwaltvereins, der saarländischen Rechtsanwaltskammer und der Uni mit dem Centre Juridique Franco-Allemand sieht die gemeinsame Fortbildung von bereits praktizierenden Anwälten vor. "Dieses Projekt stärkt nicht nur alle Kollegen, die grenzüberschreitende Mandate übernehmen, sondern auch den Justiz-Standort Saarland", sagte der Präsident der Saar-Rechtsanwaltkammer Raimund Hübinger.

Themen der Weiterbildungsveranstaltungen sollen von Vermögensrecht, Wirtschaftsrecht über Arbeitsrecht bis zum Strafrecht reichen.

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