Reduzierung militärischen Fluglärms offenbar nur in Ausnahmefällen

Saarbrücken/Berlin · Vollmundig war die Ankündigung vor wenigen Wochen: Die Mindesthöhe für militärische Übungsflüge werde angehoben, um die Lärmbelastung im Saarland dauerhaft zu senken. Auf Nachfrage macht das Verteidigungsministerium jedoch deutlich: Angehoben werden soll die Mindestflughöhe offenbar nur in Ausnahmefällen.

Die Mitte Januar angekündigten Maßnahmen zur Reduzierung des militärischen Fluglärms über dem Saarland sind offenbar weit weniger wert als angekündigt. Oberst Andreas Hoppe vom Verteidigungsministerium hatte seinerzeit bei dem Treffen mit Innenminister Klaus Bouillon (CDU ) in Saarbrücken angegeben, die Flughöhe im militärischen Flug-Übungsraum TRA Lauter, der das Saarland und Teile von Rheinland-Pfalz umfasst, anzuheben. Die bis dahin niedrigste zulässige Flughöhe von 3000 Metern solle auf 4000 bis 5000 Meter erhöht werden (wir berichteten). Nur in Ausnahmefällen sollten niedrigere Flüge noch erlaubt sein, hatte Hoppe gegenüber der Presse erläutert. Genau dies scheint aber offenbar gerade nicht der Fall zu sein. In einem Antwortschreiben des Bundesverteidigungsministeriums an den saarländischen Grünen-Bundestagsabgeordneten Markus Tressel heißt es, die Anhebung der Flughöhen-Untergrenze in der TRA Lauter erfolge lediglich dann, "wenn dazu bei einem Übungsflug keine besonderen organisatorischen oder übungstaktischen Gründe entgegenstehen". Konkret könne nur von einer "fallweise zu prüfenden zeitweiligen Anhebung" die Rede sein. Für den Grünen-Bundestagsabgeordneten Tressel bedeutet das: "Die von Innenminister Bouillon und der Bundeswehr verkündete Anhebung der Flughöhen ist eine Mogelpackung." Nicht niedrige Flughöhen seien die Ausnahme, wie Hoppe angekündigt hatte, sondern die Anhebung der Flughöhen, so Tressel. Denn wenn die Bundeswehr "von Fall zu Fall entscheiden darf, ob sie die Flughöhe anhebt, dann kann sie praktisch weitermachen wie bisher. Eine Entlastung der Bürgerinnen und Bürger lässt sich so nicht erreichen."

In dem Schreiben des Verteidigungsministeriums, das der SZ vorliegt, wird zudem belegt, was viele hierzulande maßlos ärgert: Der TRA Lauter ist der mit Abstand am stärksten belastete Übungsflugraum in Deutschland. Im vergangenen Jahr gab es in jedem seiner vier Sektoren jeweils deutlich über 600 Übungsflüge. So viele wie in keinem anderen militärischen Übungsflugraum in Deutschland.

Das Innenministerium erklärte auf Anfrage unserer Zeitung, zwischen dem Bundesverteidigungsministerium und dem Innenministerium gebe es keinen Dissens. Zudem sei es irreführend, bei der Anhebung der Mindestflughöhe von einer Ausnahme zu sprechen. Mit dem Bundesverteidigungsministerium sei vereinbart worden, dass die Untergrenze der Flughöhe fallweise zu erhöhen ist, wenn keine besonderen organisatorischen oder übungstaktischen Gründe dem entgegenstehen. Also, immer wenn es möglich sei, solle die Flughöhe angehoben werden.

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