1,5 Millionen Euro für mehr behindertengerechten Wohnraum

Saarbrücken · Damit einkommensschwächere Menschen mit schwerer Gehbehinderung oder Pflegestufe möglichst lange in den eigenen vier Wänden bleiben können, haben Sozial- und Finanzministerium ein Förderprogramm gestartet.

Die Landesregierung will den behindertengerechten Umbau von vorhandenem Wohnraum in den nächsten beiden Jahren mit insgesamt 1,5 Millionen Euro fördern. Das Sozial- und das Finanzministerium stellten gestern ein neues Förderprogramm für Mietwohnungen und Wohneigentum vor.

"Die Wohnraumförderung soll Menschen unterstützen, die sich am Markt nicht angemessen mit Wohnraum versorgen können", sagte Sozialministerin Monika Bachmann (CDU ). Ziel sei es, zu verhindern, dass pflegebedürftige und gehbehinderte Menschen wegen baulicher Barrieren nicht in ihren Wohnungen leben könnten. Derzeit gibt es 34 102 pflegebedürftige Menschen im Saarland, von denen rund 70 Prozent zu Hause leben. Diese Quote solle auch trotz des demografischen Wandels und einer erwarteten Zunahme an Gehbehinderungen erhalten bleiben. "Ambulant geht vor stationär", betonte Bachmann.

Voraussetzung für eine Unterstützung aus dem Sonderprogramm ist für selbst genutzten Wohnraum, dass im Haushalt ein schwerbehinderter Mensch mit einer außergewöhnlichen Gehbehinderung mit Merkzeichen "aG" oder einer Pflegestufe lebt. Ein Einpersonenhaushalt darf netto im Jahr nicht mehr als 19 500 Euro verdienen, für Zweipersonenhaushalte liegt die Einkommensgrenze bei 30 000 Euro netto. Maximal wird die komplett barrierefreie Anpassung der Wohnung mit 7500 Euro gefördert, für Einzelmaßnahmen gibt es maximal 5000 Euro . Leistungen von Kranken- und Pflegekasse sowie Sozialhilfeträger werden angerechnet.

Mietwohnungen müssen barrierefrei umgebaut werden und uneingeschränkt mit dem Rollstuhl nutzbar sein, um Mittel zu erhalten. Die Förderung funktioniere über ein Darlehen mit einem Zinssatz von 1,9 Prozent, erklärt Finanz-Staatssekretär Axel Spies. Das Darlehen betrage 80 Prozent der förderbaren Kosten, höchstens jedoch 65 000 Euro pro Wohnung. "Der Mieter muss die umgebaute Wohnung mindestens zehn Jahre einkommensschwächeren, anspruchsberechtigten Personen vermieten", sagt Spies. Auch die Miete unterliege in der Zeit Grenzen.

Anträge für die Förderung von selbst genutztem Wohnraum können beim Sozialministerium gestellt werden unter Tel. (06 81) 501 00. Die Formulare gibt es auch online unter www.soziales .

saarland.de. Für die Förderung von Mietwohnungen ist die Saarländische Investitions- und Kreditbank (SIKB) Ansprechpartner unter der Hotline (01 80) 5 73 03 30.

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