Mehr Unterstützung für behinderte Menschen

Saarbrücken · Finanzielle Hilfe von der Krankenkasse oder einer Reha-Einrichtung können Menschen mit Behinderung jetzt einfacher beantragen. Die Ministerin will eine „echte Teilhabe“ Behinderter im Alltag erreichen.

Für Menschen mit Behinderung im Saarland kann es seit Jahresanfang mehr Geld, bessere Wohn- und Arbeitsmöglichkeiten sowie mehr Teilhabe am sozialen Leben geben. Das sieht das neue Bundesteilhabegesetz vor, dessen Auswirkungen Sozialministerin Monika Bachmann (CDU ) und die neue Landesbehindertenbeauftragte Christa Rupp gestern erläuterten. Demnach können künftig Behinderte auch dann bei ihrer Krankenkasse oder einer Reha-Einrichtung eine finanzielle Eingliederungsbeihilfe beantragen, wenn sie noch bis zu 25 000 Euro Vermögen haben. Bisher war dies nur bei einem Vermögen von bis zu 2600 Euro möglich. Ab dem Jahr 2020 wird der Vermögensfreibetrag auf 50 000 Euro angehoben. Das Vermögen des Partners spielt bei der Beihilfe keine Rolle mehr. Rupp ist zufrieden, dass die zunächst vorgesehenen verschärften Kriterien für den Erhalt von Eingliederungshilfen für Behinderte wegfallen. "Wir hätten zwar gern ein generelles Bundesteilhabegeld gehabt - das ist leider nicht durchgegangen. Aber die Anhebung des Vermögensfreibetrages ist ein erster Schritt", sagte sie. Noch müssten Behinderte allerdings Vermögen und Einkommen offenlegen.

"Wir wollen weg von der Fürsorge hin zur echten Teilhabe Behinderter", sagte Bachmann. Sie teilte mit, für dieses Jahr seien im Landeshaushalt des Saarlandes 253 Millionen Euro für Eingliederungshilfen Behinderter eingestellt. Bislang bezögen 9800 Saarländer mit Behinderungen solche Eingliederungshilfen. Für die nächsten Jahre rechne das Land wegen der Altersstruktur und der Einbeziehung von mehr Demenzkranken mit noch nicht näher zu beziffernden weiteren Mehrausgaben. Um mehr Behinderten Zugang zu Arbeit zu geben, sollen laut Ministerin Bachmann über die bestehenden elf Werkstätten für Behinderte mit 3708 Plätzen neue Möglichkeiten geschaffen werden. Für die Beschäftigten in den Werkstätten für Behinderte wird das Arbeitsförderungsgeld von 26 auf 52 Euro pro Tag verdoppelt. Bis 2025 sollen nach Ankündigung von Bachmann über das Land verteilt noch mindestens 430 neue Wohnungen für geistig oder körperlich Behinderte geschaffen werden. Verbessert werden soll auch die Alltagsgestaltung Erwachsener mit einer seelischen Behinderung, wozu eine Studie mit Handlungsempfehlungen beim Stuttgarter Institut für angewandte Sozialwissenschaften (IfaS) in Auftrag gegeben wurde.

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