Jagdverbot in befriedetem Privatwald: Umweltministerium rechtfertigt Vorgehen

Saarbrücken · 68 000 Euro soll ein Völklinger für die Befriedung seines Privatwaldes, also ein Jagdverbot auf dem Grundstück, zahlen. Die Jagdbehörden verteidigen die Höhe der Gebühren. Die Grünen finden das „wahnwitzig“.

 Ist Nahrung knapp, frisst Rotwild auch Rinde, die es von Bäumen schält. Vor allem jungen Bäumen schadet das. Foto: FBG

Ist Nahrung knapp, frisst Rotwild auch Rinde, die es von Bäumen schält. Vor allem jungen Bäumen schadet das. Foto: FBG

Foto: FBG

Jagdverbot auf 35 Parzellen Privatwald - noch immer beschäftigt dieser Präzedenzfall von Norbert Schreiner aus Völklingen (die SZ berichtete) alle Beteiligten im Saarland. Die Untere Jagdbehörde St. Wendel hatte Schreiners Antrag auf Befriedung genehmigt. Doch zunächst soll Schreiners Wald amtlich vermessen werden, was etwa 63 000 Euro kostet, sowie weitere 5000 Euro für Bescheide (die SZ berichtete).

Die Kosten sind aus Sicht der Obersten Jagdbehörde im Umweltministerium gerechtfertigt, wie Sprecher Damian Müller mitteilt. Die 5000 Euro entstünden durch Verwaltungsaufwand. Denn das Bundesjagdgesetz schreibe vor, dass die Jagdgenossenschaft, der Jagdpächter, angrenzende Grundeigentümer, der Jagdbeirat sowie die Träger öffentlicher Belange angehört werden müssten - und zwar für jede der 35 Parzellen, die verstreut voneinander liegen. Auch was die amtliche Vermessung betrifft, steht die Oberste Jagdbehörde hinter der Entscheidung der St. Wendeler Kollegen: Es sei nachvollziehbar, dass die zuständige Untere Jagdbehörde sich maximale Rechtssicherheit verschaffen wolle, sagt Müller. "Dies wäre durch die amtliche Vermessung der Parzellen auf jeden Fall gewährleistet." Eine (deutlich günstigere) Vermessung von Privatwäldern mit GPS sei hingegen nicht rechtssicher.

Befürworter der Befriedung aber kontern: Willkür wirft Grünen-Fraktionschef Hubert Ulrich der Unteren Jagdbehörde vor: "Es scheint, als wolle es das Land den Privatwaldbesitzern so schwer wie möglich machen." Die von Norbert Schreiner verlangten Beträge seien "wahnwitzig" und sollten wohl abschreckende Wirkung haben, vermutet Ulrich.

Das Umweltministerium wehrt sich gegen diesen Vorwurf. Es handele sich bislang um einen Einzelfall, der mit großer Sorgfalt behandelt werde, berichtet Müller. Eine einheitliche Vorgabe zum Vollzug einer Befriedung gebe es bislang nicht. Forderungen der Grünen, Rechtsvorschriften zu entwickeln, um Bürgern eine kostengünstige Befriedung von Grundstücken zu ermöglichen, weist das Umweltministerium zum jetzigen Zeitpunkt zurück.

Einen Grund, der die Jagd rechtfertigen soll, hält mancher Privatwaldbesitzer ohnehin für kritikwürdig: Die Jagd schütze junge Bäume vor Verbiss durch Reh- und Rotwild. "Da im Saarland noch auf ganzer Jagdfläche gejagt wird, müsste dies eigentlich in der Konsequenz bedeuten, dass Verbissschäden im Saarwald nicht vorhanden sind", sagt Klaus Borger, Vorsitzender der Forstbetriebsgemeinschaft im Landkreis Merzig-Wadern. Doch das Gegenteil sei der Fall: 2013 sei etwa in Schwemlingen, Merchingen, Wadrill und dem Peterberg besonders starker Verbiss beobachtet worden, so stehe es im Waldzustandsbericht . "Man könnte also daraus schließen, dass es in einigen Bereichen eigentlich egal ist, ob gejagt wird oder nicht, da man örtlich weit davon entfernt ist, dem gesetzlichen Auftrag nach Entlastung des Waldes nachzukommen", erklärt Borger. Mit Futterzuführungen über sogenannte Kirrungen, "Wildzuchtprojekten" und einem massiven ganzjährigen Jagddruck würden Wildschäden in Wald und Feld geradezu provoziert. Im Prinzip lehne Borger "Waldschutzjagden" nicht ab, wo diese notwendig sind. Jedoch "mit Profis, die effektiv und naturverträglich jagen". Gleichzeitig sollten Jagdruheflächen möglich sein.

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