Abgewanderte Flüchtlinge müssen zurück an die Saar

Saarbrücken · Hunderte Flüchtlinge, die das Saarland in Richtung eines anderen Bundeslandes verlassen haben, müssen wieder zurück. Innenminister Klaus Bouillon warnt vor Chaos. Das Bundesinnenministerium sieht die Lage weniger dramatisch.

Weit mehr als 1000 Flüchtlinge , die in diesem Jahr im Saarland ihre Anerkennung erhalten haben und zwischenzeitlich in ein anderes Bundesland gezogen sind, müssen ins Saarland zurückkehren. Das ist nach Ansicht von Innenminister Klaus Bouillon die (unbeabsichtigte) Folge der am 6. August in Kraft getretenen Wohnsitzauflage.

Der CDU-Politiker fürchtet "chaotische Verhältnisse" und hat bei Kanzleramtsminister Peter Altmaier (CDU ) interveniert. "Es gibt Zehntausende Menschen, die jetzt durch Deutschland gefahren werden müssen, das kostet Geld und hat mit Integration nichts zu tun", sagt Bouillon .

Flüchtlingen, die nach dem 1. Januar 2016 ihre Anerkennung erhalten haben, müssen drei Jahre lang in ihrem Bundesland wohnen bleiben. Diese Regelung soll Probleme auf dem Wohnungsmarkt eindämmen und die Bildung von Parallelgesellschaften erschweren. Konkret soll verhindert werden, dass ein Großteil der Flüchtlinge in die Ballungsräume zieht, etwa nach Hamburg, Berlin, Köln oder München.

Das Gesetz gilt also rückwirkend zum 1. Januar - seither sind jedoch zehntausende Flüchtlinge in andere Bundesländer gezogen, im Saarland laut Bouillon rund 20 Prozent der seit Jahresbeginn anerkannten 8000 Flüchtlinge , das wären 1600. "Diesen Leuten sagt man jetzt: Das Gesetz ist rückwirkend zum 1. Januar in Kraft getreten, ihr müsst dorthin, wo ihr zugewiesen wart, sonst kriegt ihr kein Geld." Familien, deren Kinder inzwischen in andere Bundesländer in die Kita oder zur Schule gingen, müssten nach diesen Vorgaben wieder zurückziehen.

"Wir haben im Saarland schon die ersten 20 Fälle", sagt Bouillon . Das habe in den Gesetzesberatungen niemand bedacht, denn eigentlich hätte das Gesetz bereits am Jahresanfang in Kraft treten sollen - die beschriebene Problematik hätte es dann nicht gegeben. Auf das Saarland könnten mehr als zehn Millionen Euro Mehrkosten zukommen, schätzt Bouillon .

Die Landkreise fürchten, dass die Rückwanderung die örtlichen Behörden vor neue Probleme stellt. Der Landkreistag erneuerte vor diesem Hintergrund seine Forderung an das Land, zügig die Verteilung der Flüchtlinge innerhalb des Saarlandes zu regeln, damit nicht alle in die Städte ziehen.

Im Bundesinnenministerium sieht man die Lage jedoch weit weit weniger dramatisch. Die Wohnsitzbindung könne auf Antrag des Betroffenen aus familiären Gründen oder in Härtefällen aufgehoben werden. "Insbesondere die Härtefallregelung bietet in Rückwirkungsfällen den Ländern Spielraum, um die Belange derjenigen angemessen berücksichtigen zu können, die von dem bisher bestehenden Recht auf freie Wohnortwahl Gebrauch gemacht haben und nunmehr unter die Stichtagsregelung fallen", sagte ein Sprecher der SZ. Bund und Länder seien im engen Austausch und strebten pragmatische Lösungen der aufgetretenen Fragen an. "Manche praktische Probleme werden sicher im Gespräch zwischen den Ländern untereinander einer Lösung zugeführt werden können, z.B. durch gegenseitige Information über konkret anstehende Rückumzüge", so der Sprecher. Eine von Bouillon dringend angemahnte Änderung der Regelung sei derzeit nicht im Gespräch.

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