Überfall aus Hass auf Frauen?

Saarbrücken · Weil er mehrere Frauen angegriffen und eine schwer verletzt haben soll, muss ein psychisch kranker Mann in die forensische Psychiatrie. Die Motive für die Attacken des Mannes blieben aber auch nach dem Prozess vor dem Saarbrücker Landgericht unklar.

Nach dem massiven Angriff auf eine Verkäuferin in einer Bäckerei hat das Landgericht jetzt einen Saarbrücker als gefährlich für die Allgemeinheit eingestuft. Die Richter stellten gleichzeitig fest, dass der 45-Jährige für sein Tun strafrechtlich nicht verantwortlich war, weil er zur Tatzeit unter einem akuten Schub von paranoider Schizophrenie litt. Sie ordneten deshalb seine Unterbringung in der forensischen Psychiatrie an.

Warum der 45-Jährige die Verkäuferin angegriffen hat, das blieb vor Gericht letztlich unklar. Tragfähige Anhaltspunkte für eine sexuelle Motivation, die zunächst angenommen worden war, gab es am Ende des Prozesses vor dem Landgericht nicht. Dort ging es um insgesamt drei Vorfälle mit dem Betroffenen, der seit Jahren wegen seiner Erkrankung in Behandlung ist. Der Mann wurde von seinem Umfeld als freundlich, nett und hilfsbereit beschrieben. Anfang September 2013 war das plötzlich anders. Damals sprach er mitten in Saarbrücken eine Frau an und forderte sie auf, ihre Handtasche zu öffnen. Er müsse unbedingt hinein sehen, weil darin kleine Jungen versteckt seien. Die Frau ging weiter, der Mann folgte, hielt sie fest und wurde aggressiv. Ein Passant kam der Frau zu Hilfe und der 45-Jährige ging davon.

Im Februar 2014 kam es dann zu zwei weiteren Grenzüberschreitungen gegenüber Frauen. Diese will der Beschuldigte nicht verübt haben. Die beiden betroffenen Verkäuferinnen einer Bäckerei in der Landeshauptstadt haben ihn nach Feststellung des Gerichts jedoch eindeutig identifiziert. Anfang Februar sei der Mann gegen acht Uhr am Morgen in die Bäckerei gekommen, als eine Verkäuferin dort allein war. Er habe der Frau Komplimente gemacht und mit eindeutigen Gesten erklärt, er hätte gerne sexuellen Kontakt zu ihr. Dabei habe er die Verkäuferin am Arm gefasst. Sie wich zurück. Als zwei männliche Kunden die Bäckerei betraten, ging der 45-Jährige vor die Tür und machte von dort aus obszöne Gesten.

Richtig aggressiv wurde der Mann schließlich gegen Ende Februar. Nach Feststellung des Gerichts ging er zwischen zehn und elf Uhr am Morgen erneut in besagte Bäckerei, während eine Verkäuferin dort allein im Laden war. Er packte die Frau am Arm, nahm sie in den Schwitzkasten, drückte sie zu Boden und setzte sich auf sie. Er zerriss ihr T-Shirt und bedrängte die Frau, die sich verzweifelt wehrte und versuchte wegzukommen. Schließlich packte er sie an den Haaren und schlug ihren Kopf so fest auf den Fliesenboden, dass die Frau das Bewusstsein verlor. Anschließend verließ er die Bäckerei.

Ob er bei diesem letzten und brutalsten Übergriff sexuelle Motive hatte oder nicht, konnte mit Blick auf die akute Psychose des Mannes zur Tatzeit nicht mit letzter Sicherheit geklärt werden. Eventuell könnte er auch aus einem gewissen Hass gegen Frauen oder einer anderen Wahnvorstellung heraus gehandelt haben. Letztlich kam es darauf aber nicht entscheidend an. Die Richter stuften den letzten Angriff als "Köperverletzung mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung" ein. Gleichzeitig sahen sie das Risiko weiterer, ähnlicher Taten und ordneten deshalb die Unterbringung des Mannes in der forensischen Psychiatrie an. Dort soll versucht werden, mit Medikamenten die Erkrankung so weit in den Griff zu bekommen, dass der Mann Schritt für Schritt wieder in die Freiheit entlassen werden könne, hieß es.

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