Abo-Abzocke in Apps stoppen

Saarbrücken · Wer sich vor Abo-Fallen schützen will, muss bislang selbst aktiv werden und einen Antrag beim Mobilfunkanbieter stellen. Verbraucherschützer fordern, dass die Sperre grundsätzlich bei Vertragsabschluss gilt.

 Einmal falsch getippt und schon können Smartphone-Nutzer in der Abo-Falle stecken. Foto: dpa

Einmal falsch getippt und schon können Smartphone-Nutzer in der Abo-Falle stecken. Foto: dpa

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Nur einmal hat er versehentlich auf dem Smartphone in einer Anwendung (App) auf ein Werbebanner geklickt. Doch da war es schon passiert: Unwissentlich wurde dem Mann aus Merzig so ein Abo eines Erotikanbieters untergejubelt. Mit der nächsten Handyrechnung bekam er die Forderung über 40 Euro einer ihm unbekannten Firma. Diese sogenannten Drittanbieter können die Abo-Kosten des nicht rechtmäßig zustande gekommenen Vertrags über den Mobilfunkanbieter abbuchen.

Fälle wie dieser erreichen die Verbraucherschutzzentrale des Saarlandes täglich, sagt die Beraterin Désirée Fuchs am gestrigen Tag des Verbraucherschutzes. Die Gefahr lauere in Apps , SMS oder E-Mails, die frei erfundene Gutscheine oder Gewinne versprechen, warnt sie. Teils sei es aufwendig, den Absender der Abo-Falle ausfindig zu machen - das Geld erhalte der Kunde nicht in jedem Fall unkompliziert zurück. Viele Verbraucher scheuten aber den Rechtsweg. Vor diesen unfreiwilligen Abbuchungen könnten sich Kunden derzeit nur schützen, indem sie aktiv werden und bei ihrem Mobilfunkanbieter die sogenannte Drittanbietersperre einrichten lassen, wie sie das Telekommunikationsgesetz seit 2012 vorsieht. Zwar sei das Einrichten der Sperre kostenlos, doch wüssten zu wenige Verbraucher von dieser Möglichkeit. Die Verbraucherschutzzentrale plädiert daher dafür, dass eine sogenannte Drittanbietersperre bereits bei Vertragsabschluss grundsätzlich voreingestellt ist. Will der Kunde diesen Dienst nutzen, müsse er ihn aktiv entsperren.

Unterstützung erhielt die Verbraucherzentrale gestern von Verbraucherschutzminister Reinhold Jost (SPD ). Er will bei der Verbraucherschutzministerkonferenz am 21. und 22. April in Düsseldorf das Thema aufgreifen. "Wir werden dazu einen eigenen Antrag einbringen. Wir wollen, dass eine Drittanbietersperre im Telekommunikationsgesetz festgeschrieben wird", sagte der Minister. Das müsse jedoch von Bundesseite geändert werden.

Darüber hinaus kündigte er an, im April wieder eine Veranstaltungsreihe in allen Landkreisen anzubieten, die sich um Hygienevorschriften für Volks- und Vereinsfeste dreht. Es würden unter anderem Vorschriften zur ausreichenden Kühlung der Lebensmittel und der Personalhygiene vermittelt. Hier sei das Interesse von Veranstaltern etwa von Schul- oder Dorffesten im vergangenen Jahr sehr groß gewesen. "Wir wollen vermeiden, dass es hier zu Konflikten kommt. Diejenigen, die von den Produkten essen, sollen erst gar nicht krank werden und diejenigen, die eventuell dafür mitverantwortlich sind, müssen erst gar nicht zur Rechenschaft gezogen werden." Eine Broschüre mit den wichtigsten Hygiene-Hinweisen hat das Verbraucherschutzministerium herausgegeben.

Enttäuscht zeigte sich Jost von den jüngsten Bemühungen des Bundes, mehr Transparenz beim Transatlantischen Freihandelsabkommen TTIP zu schaffen. "Ich begrüße die gute Absicht des Bundeswirtschaftsministeriums, mittels eines Leseraums für mehr Klarheit sorgen zu wollen. Allerdings sind die mit der Nutzung des Leseraums verbundenen Restriktionen kaum geeignet, um sich konstruktiv und sachgerecht mit den Dokumenten auseinanderzusetzen", sagte er. So sei die Zeit, sich im Leseraum mit den Verhandlungsdokumenten zu TTIP auseinanderzusetzen, begrenzt, elektronische Geräte mit Aufzeichnungsfunktion seien ebenso verboten wie das Anfertigen von Mitschriften. Zudem lägen keine Übersetzungen vor. "Das demokratische Verständnis im Umgang mit Transparenz wird hier stark strapaziert. Diese Möglichkeit, unter großen Restriktionen Einsicht in Vertragsverhandlungen nehmen zu können, ist für uns schwer zu akzeptieren", sagte auch der Geschäftsführer der Verbraucherzentrale, Jürgen Zimper.

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