Wichtig für Autofahrer – die neue Rettungsgasse

Saarbrücken · Sie kann Leben retten, und doch sind immer wieder Autofahrer damit überfordert: die Rettungsgasse. Jetzt wurde die entsprechende Regelung überarbeitet. Künftig muss die Rettungsgasse schon bei stockendem Verkehr gebildet werden. Im Saarland wird das begrüßt.

Wann und wie bildet man eine Rettungsgasse? Oft sind Autofahrer mit dieser Frage überfordert. Wenn es dann zum Stau kommt, passiert es immer wieder, dass Rettungsfahrzeuge nicht zur Unfallstelle durchkommen. Weil die bisherige Regelung in der Straßenverkehrsordnung (StVO) als nicht eindeutig genug galt, hat der Bundesrat nun eine Neuformulierung des Gesetzes beschlossen. Die Änderung trat am 14. Dezember in Kraft.

Auf diese Weise wurde nun klar festgelegt, dass die Rettungsgasse vorsorglich immer schon dann zu bilden ist, wenn der Verkehr ins Stocken gerät und nur noch Schrittgeschwindigkeit gefahren werden kann - und nicht erst, wenn der Verkehr komplett ruht. Außerdem wurde beschlossen, wo genau die Rettungsgasse gebildet werden muss: Auf Straßen mit zwei Fahrspuren müssen die Fahrzeuge auf der linken Spur nach links ausweichen, jene auf der rechten Spur nach rechts. Dabei dürfen sie, wenn es nötig ist, um eine ausreichend breite Rettungsgasse zu bilden, auch den Standstreifen mitnutzen. Er darf aber nicht als zusätzliche Fahrspur verwendet werden. Bei Straßen mit drei oder mehr Fahrstreifen funktioniert das genauso. Die Fahrzeuge auf der äußeren linken Spur fahren so weit wie möglich nach links. Alle anderen Fahrzeuge fahren nach rechts und nutzen, falls notwendig, auch den Standstreifen.

So befindet sich die Rettungsgasse immer zwischen der äußeren linken und der rechts daneben liegenden Spur (siehe Grafik). Wer die Rettungsgasse nicht vorschriftsmäßig bildet oder blockiert, begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss mit einem Bußgeld von 20 Euro rechnen.

Der Vorsitzende des Landesfeuerwehrverbandes, Bernd Becker, zeigte sich erfreut über die Gesetzesänderung. Sie sei ein guter Fortschritt, denn eine Rettungsgasse sei immer wichtig. Nur wenn sie vorhanden und ausreichend breit sei, kämen medizinische und technische Hilfeleistungen zu den Unfallopfern durch.

Auch das Deutsche Rote Kreuz (DRK) im Saarland sehe, so Pressesprecher Martin Erbelding, die Gesetzesänderung als ersten Schritt in die richtige Richtung. Wichtig sei nun aber eine offensive Öffentlichkeitsarbeit, die die Bevölkerung über die Rettungsgasse informiere. Es müsse vor allem erklärt werden, wie man die Rettungsgasse richtig bildet. Dabei müssten ADAC , Fahrlehrerverband, Rettungsdienste, Polizei und Feuerwehr an einem Strang ziehen und gemeinsam auf das Problem aufmerksam machen. Rettungsgassen seien überlebenswichtig. Vor allem bei Herzinfarkten oder Schlaganfällen komme es auf Minuten an. Diese wichtigen Minuten könne man verlieren, wenn keine Rettungsgasse gebildet werde, betonte Erbelding.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort