Bewährungsstrafe nach Unfall an der Kufa

Saarbrücken · Der Autofahrer, der an Neujahr 2016 drei Menschen vor der Saarbrücker Diskothek Kufa angefahren und verletzt hatte, ist zu einer Haftstrafe von einem Jahr und zehn Monaten verurteilt worden. Diese setzte das Saarbrücker Amtsgericht zur Bewährung aus. Bereits in den ersten Minuten der Verhandlung zeigte sich gestern der 30-jährige Angeklagte aus dem grenznahen Behren-lès-Forbach in Lothringen geständig. Zakaria B. ließ über seinen Anwalt eine Erklärung vorlesen, in der er die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft zugab. In dieser Nacht hatten die Türsteher den Mann nicht in den Tanz-Club hereingelassen, weil er betrunken war. Er fuhr zuerst weg, doch nach ein paar Minuten überlegte er es sich anders. Er wendete und fuhr zurück Richtung Kufa. Auf der Höhe des Eingangs beschleunigte er auf rund 45 Kilometer pro Stunde und steuerte über die Gegenfahrbahn auf die hinter Pollern stehenden Türsteher zu, um sie zu erschrecken. Noch bevor er die Metallpfosten erreichte, lenkte er in die Gegenrichtung und erfasste frontal einen Mann, der sich auf dem Radweg befand. Dieser wurde schwer verletzt. Der 30-Jährige musste rund einen Monat stationär im Krankenhaus behandelt werden und spürt heute noch die Schäden. "Ich habe vier Schrauben im Rücken und eine Operation steht noch an", sagte er vor Gericht aus. Auch zwei weitere Männer wurden von dem Auto zur Seite geschleudert und trugen durch den Unfall mehrfache Prellungen und Brüche davon.

"Das Ziel meines Mandanten war es, die Türsteher zu erschrecken. Er hat nicht in Kauf genommen, dass Menschen dadurch verletzt werden. Er hat die Fußgänger nicht gesehen und bedauert zutiefst sein Fehlverhalten", sagte der Verteidiger Günther Larsen in seinem Plädoyer. Auch Zakaria B. nutzte seine letzten Worte in der Verhandlung, um sich erneut bei den Opfern zu entschuldigen.

Diese Reue und die Tatsache, dass er nicht vorbestraft ist, kamen dem Franzosen beim Urteil zugute. Zakaria B. wurde des vorsätzlichen gefährlichen Eingriffes in den Straßenverkehr sowie der gefährlichen Körperverletzung schuldig gesprochen. Zwar bescheinigte ihm Richterin Kathrin Weil "aus egoistischem Anlass" gehandelt zu haben und das, "obwohl zum Zeitpunkt zahlreiche Passanten an diesem Ort waren". Dennoch sei der Angeklagte, der bei seinen Eltern wohnt und Teilzeit eine Fußballelf trainiert, familiär und sozial gut eingebunden und durch diese Tat zum ersten Mal auffällig geworden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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