Gefangenen befreit, nun verurteilt

Saarbrücken · Das Landgericht Saarbrücken hat einen 46 Jahre alten Handwerksmeister wegen Befreiung eines Strafgefangenen zu sieben Monaten Gefängnis auf Bewährung verurteilt. Außerdem muss der vorläufig vom Dienst befreite Mitarbeiter des Jugendgefängnisses in Ottweiler 1500 Euro Geldauflage an einen Verein zahlen, der sich um entlassene Strafgefangene kümmert. Zusätzlich zu diesem Strafurteil droht dem Mann in einem Disziplinarverfahren die Entlassung aus dem öffentlichen Dienst.

Der Angeklagte hatte nach Feststellung des Gerichts und nach seiner eigenen Aussage im April 2015 vom Gefängnis in Ottweiler aus einen 20 Jahre alten Häftling als Helfer im Auto mitgenommen. Er wollte in Saarbrücken Malerbedarf für die Renovierung eines Fitnessraumes im Knast einkaufen. Gegen 7.20 Uhr seien beide losgefahren. Etwa fünf Minuten später und fünf Kilometer von der Justizvollzugsanstalt (JVA) entfernt habe er den 20-Jährigen bei Mainzweiler aus dem Auto gelassen. "Ich dachte, er wolle sich auf die Wiese setzen und ein paar Zigaretten rauchen", so der Angeklagte. Es sei ein sonniger Morgen gewesen. Und es sei abgemacht worden, dass er den Häftling rund zweieinhalb Stunden später auf dem Rückweg wieder mit ins Gefängnis nimmt. Aber der junge Mann, der damals eine dreijährige Strafe wohl wegen Einbrüchen absaß, kam nicht zum Treffpunkt. Er setzte sich ab und wurde über ein Jahr später von Zielfahndern der Polizei in Südfrankreich entdeckt. Zwischenzeitlich sitzt der nun 22-Jährige in der Justizvollzugsanstalt für Erwachsene in Saarbrücken. Als Zeuge vor Gericht machte er von seinem Recht zu schweigen Gebrauch.

Der Angeklagte hingegen schilderte die Ereignisse aus seiner Sicht und stellte mit seinem Anwalt klar: "So etwas darf man einfach nicht machen." Das Ganze sei "naiv" und "bekloppt" gewesen. Aber es sei halt passiert, weil an jenem Morgen irgendwie verschiedene Faktoren zusammengekommen seien. Geld oder Vorteile für den Angeklagten - wonach Spezialermittler der Polizei sehr intensiv und ohne Ergebnis gesucht hatten - spielten demnach keine Rolle.

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