Amtsgericht Saarbrücken jetzt ohne Kruzifixe

Saarbrücken · Der Präsident des Saarbrücker Amtsgerichts, Stefan Geib, hat die Kreuze in den Sitzungssälen abhängen lassen. In einer E-Mail an die Mitarbeiter erläuterte er gestern, warum es aus seiner Sicht der ideale Zeitpunkt dafür war.

 Über Kreuze in Sitzungssälen von Gerichten wird schon seit Jahrzehnten diskutiert. Foto: Killig/dpa

Über Kreuze in Sitzungssälen von Gerichten wird schon seit Jahrzehnten diskutiert. Foto: Killig/dpa

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Die Kreuze sollten ohne viel Aufhebens aus den Sitzungssälen verschwinden, so hatte sich das der Präsident des Saarbrücker Amtsgerichts, Stefan Geib, gedacht. Dabei habe er "allerdings den Symbolcharakter unterschätzt, den viele Kolleginnen und Kollegen dem ‚Kreuz‘ beimessen", räumte er gestern in einer E-Mail an die 48 Richter und die Verwaltungsmitarbeiter des größten saarländischen Amtsgerichts ein. Auf anderthalb Seiten begründet er daher seine Entscheidung, in Sitzungssälen, in denen bislang ein Kreuz hing (dies waren nicht alle), an gleicher Stelle das Landeswappen als Symbol staatlicher Autorität aufhängen zu lassen. Geib bestätigte der SZ gestern auf Anfrage, dass er der Urheber des Schreibens ist.

Einen konkreten Anlass in Form eines Antrages oder einer Beschwerde habe es nicht gegeben. Daher sei es der ideale Zeitpunkt gewesen, um diese Entscheidung zu treffen. Der Gerichtspräsident begründet seine Entscheidung damit, dass das Kreuz "auch Symbol einer Autorität" sei. "Es ist jedoch nicht diese Autorität, die für die Rechtsprechung eines staatlichen Gerichtes maßgeblich ist. Es ist nicht diese Autorität, in deren Namen wir Recht sprechen. Damit hat es in einem Sitzungssaal keine Daseinsberechtigung", schrieb Geib.

In der Diskussion der letzten Jahre finde man zahlreiche Beiträge, "aus denen man mit Fug und Recht herleiten kann, dass das Kreuz dem Ansehen eines Gerichtes geschadet hat". Ungeachtet dessen schade es bereits, wenn ein Antrag, das Kreuz zu entfernen oder den Sitzungssaal zu wechseln, eine Sitzung hemme, so Geib. Es schade erst recht und am meisten, "wenn Menschen, die sich mit dem Symbol des Kreuzes nicht identifizieren, ohne dass sie dies zum Ausdruck bringen oder gar öffentlich machen, innerlich Zweifel an der Unvoreingenommenheit des Richters haben, weil dieser ‚unter dem Kreuz‘ verhandelt", so Geib.

Er respektiere und achte es, wenn jemand aus religiösen Gründen nicht unter dem Kreuz verhandeln wolle, so Geib. "Ich respektiere und achte es allerdings nicht, wenn Menschen, die in ihrem Inneren nicht religiös sind, die Diskussion über das Kruzifix als Ablenkungsmanöver missbrauchen, um vom Unrecht ihres Verhaltens abzulenken." Viel wichtiger sei noch: Nicht selten würden Verhaltensweisen, die mit Recht und Gesetz nicht vereinbar seien, religiös begründet. Dann müsse deutlich gemacht werden, "dass wir weder religiös begangene Straftaten noch religiös begründetes ungebührliches Verhalten im Sitzungssaal tolerieren". Er finde es überzeugender, "unsere von Freiheit und Toleranz geprägte Wertordnung in einem neutralen Sitzungssaal durchzusetzen".

Nur optisch, das räumte Geib unumwunden ein, sei der weiße Grund des Landeswappens in einem holzvertäfelten Sitzungssaal störend. Man arbeite an einer gefälligeren Lösung. Nichts aufzuhängen, sei angesichts des "Schattens" des Kreuzes aber keine wirkliche Alternative.

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