Amtsgericht: Lkw-Fahrer tötete Radler mit Vorsatz

Saarbrücken · Angeklagter soll sich nun vor dem Landgericht verantworten – Neuer Vorwurf könnte auf Totschlag oder sogar Mord lauten.

 In der Saarbrücker Arndtstraße erinnert ein Fahrrad an den Tod des 28-Jährigen, der von einem Lastwagen überfahren wurde. Foto: Fabian Bosse

In der Saarbrücker Arndtstraße erinnert ein Fahrrad an den Tod des 28-Jährigen, der von einem Lastwagen überfahren wurde. Foto: Fabian Bosse

Foto: Fabian Bosse

Paukenschlag im Prozess um den 26-jährigen Lkw-Fahrer aus Rumänien, der im September einen Radfahrer in Saarbrücken überfahren hat: Nach ausführlichen Aussagen dreier Gutachter hat das Schöffengericht den Fall gestern an das Schwurgericht am Landgericht abgegeben.

Für Richter Kai Lohmann steht fest, dass der Angeklagte Ionel H. "mit mindestens bedingtem Vorsatz getötet hat". Somit handelt es sich nicht mehr um fahrlässige Tötung. Die neuen Vorwürfe gegen den Angeklagten vor dem Schwurgericht könnten auf Totschlag, aber auch auf Mord zur Verdeckung einer Straftat lauten. Im letzteren Fall könnte eine lebenslange Haftstrafe verhängt werden.

Ausschlaggebend für diese Entscheidung des Schöffengerichts waren vor allem die Aussagen des verkehrstechnischen Gutachters und des Gerichtsmediziners. In einer einstündigen Erklärung rekonstruierte der Auto-Sachverständige die zurückgelegte Strecke von der Annäherung zwischen Lkw und Fahrrad in der Höhe des Saarbrücker Römerkastells über die Kreuzung Mainzer Straße/Hellwigstraße, wo der Unfall geschah, bis zum Hauptbahnhof, wo der Lastwagen schließlich beim Aufprall gegen einen Betonpfeiler zum Stehen kam.

Die Auswertung der digitalen Tacho-Dateien hätte gezeigt, dass der Lkw-Fahrer mit einem Tempo zwischen 33 bis 36 Kilometer pro Stunde unterwegs war, als er den Radfahrer anfuhr, so der Gutachter. Doch statt anzuhalten, beschleunigte Ionel H. nach dem Aufprall, auch das belege die Auswertung der Daten.

Über 350 Meter schleifte er das 28-jährige Opfer noch mit, bis es in der Arndtstraße am Boden liegen blieb. Erst dadurch wurde dessen "Schädel hochgradig zertrümmert", beschrieb gestern der Rechtsmediziner. Auch von "massiver Gewalteinwirkung gegen den Schädel", die zum Tod führte, war im Obduktionsbericht die Rede.

Für das Gericht, alles Hinweise auf ein mögliches Tötungsdelikt. "Der Zusammenstoß allein hätte womöglich nicht die Kraft gehabt, die tödlichen Verletzungen zu verursachen", so Lohmann. Ionel H. hätte davon ausgehen müssen, dass der Radfahrer auch nach der Kollision noch am Leben war.

Weitere Hinweise

Außerdem konnten die Sachverständigen belegen, dass das Opfer durch die Hinterleuchte an seinem Rad deutlich sichtbar war und am Unglückstag weder alkoholisiert noch unter Drogeneinfluss stand. Erschwerend hinzu kam für den Angeklagten die Aussage der psychiatrischen Gutachterin. Sie bezeichnete den 26-jährigen Rumänen als Alkoholiker.

Durch diese Abhängigkeit hätte die Alkoholkonzentration von 2,45 Promille den Mann in seiner Steuerungsfähigkeit nicht stark eingeschränkt. Er habe sich in einem Zustand "vom leichten bis mittleren Rausch" befunden, so die Ärztin. Zwar werde durch den Alkoholkonsum das Blickfeld verengt und die Hemmschwelle gesenkt, doch die Expertin sagt kategorisch: "Der Angeklagte war zur Tatzeit einsichtsfähig."

Das zeige auch die Tatsache, dass sich der Mann, der von der Raststätte Goldene Bremm losgefahren war, bis zum Unfall an die erlaubten Geschwindigkeiten gehalten habe. Damit war auch die zuerst angenommene verminderte Schuldfähigkeit vom Tisch.

Nachdem gestern der Prozess am Amtsgericht geplatzt ist, bleibt Ionel H. erstmal im Saarbrücker Gefängnis. Ob er mit seiner Flucht den Zusammenprall mit dem Radfahrer vertuschen wollte? Das wird nun die Kammer am Landgericht klären müssen.

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