Alkohol getrunken – Ex-Schwerverbrecher Walter H. soll in Haft

Saarbrücken · Der frühere Gewaltverbrecher Walter H. (67) soll für ein halbes Jahr ins Gefängnis, weil er trotz gerichtlich verhängtem Alkoholverbot in einer Kneipe einen Wodka-Lemon getrunken haben soll. Das hat das Landgericht gestern entschieden. Es bestätigte damit ein Urteil des Amtsgerichts Saarbrücken vom Juli.

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Foto: Arne Dedert (dpa)

H. hatte seit Ende der 60er Jahre vier Frauen tätlich angegriffen, eine davon vergewaltigt und ermordet. Bei allen Taten stand er unter dem Einfluss von Alkohol. Wegen der Delikte mit sexuellem Bezug saß er rund 38 Jahre im Gefängnis oder der forensischen Psychiatrie. Mitte 2013 wurde er auf Anordnung des Bundesverfassungsgerichtes freigelassen. Seitdem steht H. unter "Führungsaufsicht" der Justiz und muss beim Leben in Freiheit eine Reihe von Auflagen erfüllen.

Eine Schlüsselstellung nimmt das absolute Alkoholverbot ein. Das bestätigte vergangene Woche ein Gutachter. Demnach führt der Genuss von Alkohol bei H. zu einem schleichenden Kontrollverlust. Wenn hierbei nicht eng kontrolliert und sofort reagiert werde, bestehe die Gefahr, dass H. wieder straffällig wird. Zunächst wohl in Form von "Grabschen" gegenüber Frauen.

Vor diesem Hintergrund war aus Sicht des Landgerichts eine Strafe ohne Bewährung zwingend. Der Anwalt von H. sieht das anders und will Revision einlegen. Er kritisierte die Justiz im Saarland. Ihr gehe es nur darum, H. wegzusperren. Grund: Wenn etwas passiert, könne man dann sagen: "Ich bin nicht schuld."

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