Messerstich ins Herz – Acht Jahre Gefängnis

Saarbrücken · Dieser Streit unter Alkoholeinfluss endete tödlich: Im April hat ein Iraner (23) in Saarbrücken einem Afghanen (20) ein Messer ins Herz gestochen. Zunächst pochte er vor Gericht auf Notwehr – doch dabei blieb er nicht.

Die Tat geschah in der Szene junger Ausländer aus dem mittleren Orient, die sich häufig am Saarbrücker Hauptbahnhof treffen. Sie haben keine Arbeit oder dürfen nicht arbeiten. Ihr Alltag ist nicht strukturiert. Sie greifen häufig zu Alkohol oder Drogen.

So war es auch am 27. April 2014, einem Sonntag. Ein 23 Jahre alter Iraner war mit Bekannten unterwegs. Am Hauptbahnhof kauften sie in einem Drogeriemarkt Dosenbier und begannen an Ort und Stelle zu trinken. Die Gruppe bewegte sich Richtung Hauptpost. Dort kam es zum Streit zwischen dem Angeklagten und einem 20-jährigen Afghanen. Die zunächst verbale Auseinandersetzung führte wohl auch zu Handgreiflichkeiten. Dabei zog der Iraner ein Messer aus der Hosentasche und schlug seinem Widersacher mit dem Griff auf den Kopf, wodurch dieser eine Platzwunde erlitt. Ein Mann aus der etwa 20-köpfigen Gruppe versuchte, dem Angreifer das Messer wegzunehmen. Doch er griff in die Klinge und erlitt eine Schnittverletzung in der Handfläche. Dann stach der Iraner auf den Afghanen ein. Drei Stiche gingen in den Rücken, zwei davon im Bereich des linken Schulterblattes. Der dritte Stich traf von hinten ins Herz. Das Opfer verstarb trotz notärztlicher Bemühungen an inneren und äußeren Verblutungen. Nach Aussage des Gerichtsmediziners hatte er so gut wie keine Chance zu überleben.

Im Prozess vor dem Landgericht versuchte der Angeklagte zunächst, eine Notwehrsituation darzustellen. Doch wohl auch auf Anraten seiner Anwälte blieb er nicht dabei und legte ein Geständnis zur Tat ab, so wie sie in der Anklage stand. Daraufhin hielt das Gericht auch nicht mehr an der Möglichkeit fest, dass es nicht Totschlag, sondern Mord gewesen sein könnte. Täter und Opfer standen unter Alkoholeinfluss , Drogen wurden bei der rechtsmedizinischen Untersuchung bei beiden nicht gefunden. Während der Oberstaatsanwalt auf eine Haftstrafe von zehn Jahren plädierte, folgte das Gericht dem Antrag der Verteidigung und verurteilte den Angeklagten zu acht Jahren Gefängnis. Bis zur Rechtskraft des Urteils bleibt er in Untersuchungshaft, wo er als Küchenhelfer arbeitet.

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