Das Saarland will Wahlkampfauftritte türkischer Politiker verbieten

Saarbrücken · Das Saarland will Wahlkampfauftritte türkischer Politiker unterbinden. Die Regierung werde „alle Möglichkeiten ergreifen, solche Auftritte auf saarländischem Boden zu verbieten“, kündigte Ministerpräsidentin Annegret Kramp-Karrenbauer an.

 Die saarländische Ministerpräsidentin Annegret Kramp-Karrenbauer (CDU).Location:Saarbrücken

Die saarländische Ministerpräsidentin Annegret Kramp-Karrenbauer (CDU).Location:Saarbrücken

Foto: Oliver Dietze (Oliver Dietze/dpa)



Das Saarland will Wahlkampfauftritte türkischer Politiker verbieten. Ministerpräsidentin Annegret Kramp-Karrenbauer (CDU) kündigte am Dienstag in Saarbrücken an, alle Möglichkeiten auszuschöpfen, um dies durchzusetzen. Sie berief sich auf das Aufenthaltsgesetz. Dies erlaube, die politische Betätigung von Ausländern zu untersagen, wenn das friedliche Zusammenleben gefährdet sei.

"Wahlkampfauftritte, die den inneren Frieden in unserem Land gefährden, gehören verboten", sagte Kramp-Karrenbauer. "Innertürkische Konflikte haben in Deutschland nichts zu suchen. Wahlkampfauftritte, die den inneren Frieden in unserem Land gefährden, gehören verboten."

In der jetzigen Situation sei jede Ebene gefordert, den inneren Frieden im Land zu wahren - Bund, Länder und Kommunen. Das Saarland werde dabei nicht abwarten, bis der Bund die Fragen grundlegend regele oder gar eine EU-weite einheitliche Vorgehensweise gefunden sei, betonte die CDU-Politikerin.

Über Wahlkampfauftritte türkischer Politiker in EU-Staaten ist ein heftiger Streit entbrannt. Türkische Minister haben im Wahlkampf für die Einführung eines Präsidialsystems in ihrer Heimat wiederholt ein Recht auf Einreise und freie Meinungsäußerung eingefordert. Dagegen stellte das Bundesverfassungsgericht für Deutschland klar, weder das Grundgesetz noch das Völkerrecht gebe ausländischen Staatsoberhäuptern und Regierungsmitgliedern einen Anspruch, in das Bundesgebiet einzureisen, um amtliche Funktionen auszuüben.


Hier die Pressemitteilung der LandesregierungMinisterpräsidentin Kramp-Karrenbauer: Saarland verbietet Wahlkampfauftritte ausländischer Politiker



Nach den jüngsten Diskussionen um Wahlkampfauftritte türkischer Regierungsmitglieder in Deutschland wird das Saarland alle Möglichkeiten ergreifen, solche Auftritte auf saarländischem Boden zu verbieten. Das kündigt Ministerpräsidentin Annegret Kramp-Karrenbauer an. Sie beruft sich dabei auf Paragraf 47 des Aufenthaltsgesetzes. Demnach hat jedes Bundesland die Möglichkeit, die politische Betätigung von Ausländern zu untersagen, wenn das friedliche Zusammenleben von Deutschen und Ausländern gefährdet ist. Kramp-Karrenbauer: "Innertürkische Konflikte haben in Deutschland nichts zu suchen. Wahlkampfauftritte, die den inneren Frieden in unserem Land gefährden, gehören verboten."

In der jetzigen Situation sei jede Ebene gefordert, den inneren Frieden im Land zu wahren - Bund, Länder wie Kommunen. Das Saarland werde dabei nicht abwarten, bis der Bund die Fragen grundlegend regelt oder gar eine EU-weite einheitliche Vorgehensweise gefunden ist. Das Saarland wird Paragraf 47 des Aufenthaltsgesetzes konsequent anwenden. "Wir im Saarland stören uns nicht an Personen, sondern an Inhalten. Unsere liberale Demokratie ist kein Hort, um für undemokratische Ziele zu werben", sagt die Ministerpräsidentin.

Das Aufenthaltsgesetz regelt auch, dass zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ein politisch motivierter Auftritt ausländischer Regierungsvertreter eingeschränkt werden kann. "Die durch Nazivergleiche und Beschimpfungen hervorgerufene Stimmung darf nicht eskalieren", sagt Kramp-Karrenbauer. "Bei jeder künftigen Veranstaltung drohen die bekannten, provokativen Aussagen. Ein solches strafrechtlich relevantes Verhalten können und wollen wir nicht dulden."

Zudem verstoßen Wahlkampfauftritte im Ausland selbst gegen türkisches Wahlrecht. Wird dies dadurch zu umgehen versucht, dass derartige Auftritte als "Kulturveranstaltungen" bezeichnet werden, zeige dies ein fragwürdiges Verhältnis zur eigenen Rechtsordnung. Das, was die Türkei praktiziert, sei kein Wahlkampf, da es nur einen Kämpfer, aber keinen Gegner gibt. Die Meinungsfreiheit sei merklich eingeschränkt. Das Saarland wolle keine Plattform dafür bieten, dass auf diese Weise einseitig der politische Willensbildungsprozess gesteuert wird.

Die Ministerpräsidentin sagt: "Bei der Frage der Bewerbung des türkischen Referendums geht es um die Beachtung grundsätzlicher Werte unseres friedlichen, demokratischen Zusammenlebens. Die Entscheidung über Wahlkampfauftritte wollen wir nicht den Kommunen aufbürden. Deshalb müssen wir ein klares und einheitliches Signal senden - auch für die gesamte EU. Dieses Signal sollte auch von den Bundesländern ausgehen."

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