Rauchwarnmelder sind ab 2017 Pflicht

Saarbrücken · Wohnungseigentümer müssen im Saarland bis zum 31. Dezember 2016 Schlafzimmer , Kinderzimmer und Flure, die Rettungswege sind, mit jeweils mindestens einem Rauchwarnmelder ausstatten. Daran erinnert das Innenministerium.

Bei Mietwohnungen ist es demnach die Pflicht des Mieters, dafür zu sorgen, dass die Rauchmelder betriebsbereit sind, es sei denn, der Eigentümer übernimmt diese Aufgabe selbst. Das Ministerium weist darauf hin, dass es strafrechtliche Folgen haben kann, wenn nach einem Brand, bei dem Personen zu Schaden kamen, festgestellt wird, dass gegen die Rauchmelderpflicht verstoßen wurde.

Weitere Infos unter www.saarland.de/218755.htm

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