Die finanziellen Folgen der Kabinetts-Umbildung

Saarbrücken · Die einen kommen, die anderen gehen: In der saarländischen Landesregierung ist derzeit viel Bewegung. Das hat auch Auswirkungen für den Steuerzahler – auf diesen kommen dadurch zusätzliche Kosten zu.

 Symbolbild

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Foto: Becker&Bredel

Das Stühlerücken in der saarländischen Landesregierung und das vorzeitige Ausscheiden von Ministern und Staatssekretären hat auch Konsequenzen für die Landeskasse. Für Ruhegehälter und Beförderungen kommen auf den Steuerzahler zusätzliche Kosten zu. Wie die Staatskanzlei auf Anfrage der Saarbrücker Zeitung mitteilte, hat der ehemalige Gesundheitsminister Andreas Storm (CDU), der aus dem Kabinett ausscheidet, keinen Anspruch auf ein Ruhegehalt, da er weniger als vier Jahre lang das Ministeramt bekleidete. Aber er erhält ab dem 1. Dezember ein Übergangsgeld für die Dauer von zwei Jahren. In den ersten drei Monaten bekommt er das volle Gehalt, anschließend 50 Prozent der ehemaligen Amtsbezüge.

Die Höhe der Amtsbezüge von Ministern sind im saarländischen Ministergesetz festgelegt. Demnach wird ein Minister mit der Besoldungsgruppe B 11 (11 135,15 Euro) monatlich entlohnt. Hinzu kommen Aufwandsentschädigungen in Höhe von 460,50 Euro. Storms Staatssekretärin Gaby Schäfer wird morgen in den einstweiligen Ruhestand versetzt. Da sie die dafür erforderliche versorgungsrechtliche Wartezeit von fünf Jahren erfüllt, erhält sie ab Dezember für drei Monate ihr aktuelles Gehalt (Das Grundgehalt für Staatssekretäre liegt bei Stufe B 8, das entspricht 9190,37 Euro). Anschließend hat sie für weitere 33 Monate Anspruch auf 71,75 Prozent der Besoldung. Nach dieser Zeit steht ihr das Ruhegehalt zu, für das neben den Staatssekretärszeiten auch Zeiten im Beamtenverhältnis, Zeiten als Beschäftigte im öffentlichen Dienst und Studienzeiten anerkannt werden können. Es beträgt mindestens 35 Prozent der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge. Sollten Storm und Schäfer jedoch eine neue Beschäftigung aufnehmen, seien Anrechnungsregelungen zu beachten.

Die Amtsbezüge der bisherigen Innenministerin Monika Bachmann (CDU), die von Storm das Gesundheits- und Sozialressort übernimmt, bleiben unverändert. Der neue Innenminister Klaus Bouillon (CDU) erhält gemäß Gesetz Besoldungsgruppe B 11. Für die neuen Staatssekretäre bedeutet die künftige Besoldung mit B 8 ein Gehaltssprung. Christian Seel (CDU), designierter Staatssekretär im Innenministerium, bezog bisher als leitender Ministerialrat im Justizministerium Besoldungsgruppe B 4 (Grundgehalt von 7 414,93 Euro). Der angehende Gesundheitsstaatssekretär Stephan Kolling (CDU) bezog als Direktor des Landesamtes für Soziales B 3, was einem Grundgehalt von 7009,87 Euro entspricht. Die Staatskanzlei wies darauf hin, dass in den genannten Grundgehältern etwaige familienbezogene Komponenten nicht berücksichtigt sind.

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