Innenminister Bouillon für erweiterte Auswertung von DNA-Spuren

Saarbrücken · Innenminister Klaus Bouillon spricht sich anlässlich der Ermittlungen zu dem Mord an einer Studentin in Freiburg dafür aus, rechtliche Rahmenbedingungen für die Durchführung von DNA-Analysen zu erweitern. Damit sollen Verbrechen künftig effektiver aufgeklärt werden.

 Innenminister Klaus Bouillon (CDU).

Innenminister Klaus Bouillon (CDU).

Foto: Becker&Bredel

"Um bei der Aufklärung von Verbrechen schneller und effektiver Fahndungsansätze zu erhalten, müssen wir alle uns zur Verfügung stehenden und verfassungsrechtlich zulässigen Möglichkeiten ausschöpfen. DNA-fähiges Spurenmaterial auch auf das Aussehen sowie die Herkunft des Spurenverursachers hin untersuchen zu können, würde die Arbeit der Experten erheblich erleichtern", sagt der Minister.

Bouillon appelliert an das Bundesjustizministerium, entsprechende Gesetzesänderungen anzuregen. Auf diese Weise soll die Ermittlungs- und Fahndungslage verbessert werden. Um eine Erweiterung der Untersuchungsmöglichkeiten von DNA-Spuren am Tatort gesetzlich zu verankern, müsste ein bestimmter Paragraph der Strafprozessordnung abgeändert werden.

Diese Änderungen würden bewirken, dass man bei sichergestelltem Spurenmaterial neben dem Geschlecht etwa auch die Augen- und Haarfarbe sowie die ungefähre regionale Herkunft des möglichen Täters bestimmen könnte.

Bouillon: "Es geht hier um Verbrechen, bei denen die Ermittlungsbehörden am Tatort DNA-fähiges Material erhoben haben, allerdings noch keinen Tatverdächtigen ermitteln konnten. Eine Erweiterung der DNA-Auswertung erhöht hierbei die Chancen zur Ermittlung eines Tatverdächtigen um ein Vielfaches."

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