Staatsanwaltschaft stellt Ermittlungen gegen Polizeibeamten gegen Zahlung von 5.000 € ein

Saarbrücken · Verdacht der Strafvereitelung im Amt und Nötigung in besonders schwerem Fall: Gegen den ehemaligen Leiter der Polizeiinspektion Nohfelden-Türkismühle hat die Staatsanwaltschaft ermittelt. Jetzt wurden die Ermittlungen gegen eine Zahlung von 5000 Euro eingestellt.

 Symbolfoto.

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Foto: Jens Wolf/dpa

Die Staatsanwaltschaft Saarbrücken hat Ermittlungen gegen den ehemaligen Leiter der Polizeiinspektion Nohfelden-Türkismühle, Gernot M., gegen Zahlung einer Geldauflage in Höhe von 5.000 € eingestellt. Dem Mann wurde Strafvereitelung im Amt und Nötigung in besonders schwerem Fall vorgeworfen. Das teilt die Staatsanwaltschaft Saarbrücken mit.

Laut einer Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft soll der Beschuldigte als Dienststellenleiter der Polizeiinspektion Nohfelden-Türkismühle in 24 Fällen ohne erkennbare Rechtsgrundlage Zeugen zur Ableistung von Sozialstunden, zumeist im Seniorenwohnheim Tholey, aufgefordert haben. Sie sollten so einer Ahndung vermeintlich vorausgegangener Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten entgehen. Die meisten Zeugen seien dieser Aufforderung nachgekommen, heißt es weiter in der Pressemitteilung.

Der Beschuldigte, der ehrenamtlich langjährig im Bereich der Prävention, vor allem der Alkohol- und Drogenprävention mit Schwerpunkt Jugendarbeit tätig war, hat alle Tatvorwürfe eingeräumt und sein Bedauern zum Ausdruck gebracht. Laut eigener Aussage bereut er, in den ihm vorgeworfenen Fällen keine hinreichend klare Grenze zwischen präventiver und dienstlicher Tätigkeit gezogen zu haben .Da der Beschuldigte sein Verhalten bereut und ihm durch die ihm vorgeworfenen Taten keinerlei persönliche oder finanzielle Vorteile entstanden sind, hat die Staatsanwaltschaft von der Erhebung der öffentlichen Klage abgesehen und das Verfahren gegen Zahlung einer Geldauflage in Höhe von 5.000 € (vorläufig) eingestellt.

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