Windpark im Krughütter Wald?

Klarenthal · Die Firma Dunoair GmbH will Windräder im Krughütter Wald aufstellen und hat bereits Unterlagen zur Vorprüfung eingereicht. Grundlage ist der Flächennutzungsplan des Regionalverbandes, der das Aufstellen der Windräder grundsätzlich erlaubt.

 So wie in Schiffweiler könnten sich auch bald Windräder in Klarenthal-Krughütte drehen. SZ-Archivfoto: Hiegel

So wie in Schiffweiler könnten sich auch bald Windräder in Klarenthal-Krughütte drehen. SZ-Archivfoto: Hiegel

Der im Krughütter Wald geplante Windpark beschäftigt viele Bürger in Klarenthal-Krughütte. Das erklären die beiden CDU-Kommunalpolitiker Roland Hoffmann und Jürgen Hettrich und verweisen auf viele Nachfragen, die an sie herangetragen werden. Die Bürger wollten vor allem wissen: Welche gesundheitlichen Einschränkungen muss ich befürchten? Kann ich nachts noch bei offenem Fenster schlafen? Welche Einflussmöglichkeiten gibt es? Klar ist für die CDU-Politiker, dass die rund 200 Meter hohen Windräder von vielen in Klarenthal-Krughütte zu sehen sein werden. "Ob die Windräder akustisch wahrnehmbar sind, wird vermutlich jeder anders empfinden", schreiben Hoffmann und Hettrich in einer Presseerklärung. Deutlicher ist nach Einschätzung des CDU-Ortsverbandes Klarenthal-Krughütte die Rechtslage: "Sofern sich der Projektbetreiber an die gesetzlichen Vorschriften hält, sind die Windräder genehmigungsfähig. Die Grundlage hierzu liefert der Flächennutzungsplan (FNP) des Regionalverbandes." Den Abstand der Windräder von Häusern hat die Regionalversammlung von 650 auf 800 Meter erhöht. Im Umfeld von Klarenthal-Krughütte verblieben die Flächen "Krughütter Wald" und "Hühnerscher Berg". Es gebe auch bereits einen Investor, der die Windräder aufstellen will: die Dunoair GmbH. Das bestätigt das Umweltministerium. Dunoair habe aber noch keinen Bauantrag eingereicht. "Die Firma hat lediglich am 16. Februar Unterlagen zur Vorprüfung des Einzelfalls eingereicht. Die Prüfung des Landesamts für Umwelt- und Arbeitsschutz (LUA) ergab, dass keine Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich ist." Denn es werde keine "erheblichen negativen Umweltauswirkungen" geben. Drei Windräder könnten im Krüghütter Wald aufgestellt werden.

Muss der Stadtrat noch zustimmen? "Das LUA darf die immissionsrechtliche Genehmigung nur erteilen, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Hierzu gehört auch das Einvernehmen mit der Standortgemeinde", erklärt das Ministerium. In diesem Fall ist das die Stadt Saarbrücken. Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens werde das LUA Stellungnahmen von vielen Behörden einholen. Dazu gehören neben der Stadtverwaltung unter anderem die Landwirtschaftskammer, die Forstbehörde, das Verkehrsministerium als zuständige Behörde für Luftverkehrssicherheit und das Landesamt für Straßenbau. Große Einflussmöglichkeiten haben die Bürger wohl nicht mehr. Weil keine Umweltverträglichkeitsprüfung nötig sei, müsse die Öffentlichkeit nicht mehr an dem Verfahren beteiligt werden, schreibt das Ministerium. Das sei nach Angaben der CDU bereits bei der Aufstellung des FNP geschehen.

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