Die Saarbahn hat elf neue Fahrer

Brebach · Stolze Gesichter in der Stadtbahnwerkstatt in Brebach : Dort haben elf Prüflinge, darunter eine Busfahrerin der Saarbahn, zwei von der Agentur für Arbeit vermittelte Personen sowie weitere externe Bewerber nach dreieinhalb Monaten Ausbildung die Prüfung zum Triebfahrzeugführer bestanden.

 Sie gehören zu den „Neuen“ im Saarbahn-Team: die 22-jährige Ramona Schmidt, früher Kinderpflegerin, und der 26-jährige Volker Jung, ehemaliger Fleischer. Foto: Saarbahn GmbH/Schmitt

Sie gehören zu den „Neuen“ im Saarbahn-Team: die 22-jährige Ramona Schmidt, früher Kinderpflegerin, und der 26-jährige Volker Jung, ehemaliger Fleischer. Foto: Saarbahn GmbH/Schmitt

Foto: Saarbahn GmbH/Schmitt

"Wir sind stolz, dass alle Anwärter die anspruchsvolle Ausbildung zum Triebfahrzeugführer erfolgreich abschließen konnten", sagt Andreas Winter, Geschäftsführer der Saarbahn GmbH .

Die frisch gebackenen Fahrer werden ab sofort im Betrieb eingesetzt. Unter den "Neuen" ist auch Ramona Schmidt (22), früher Kinderpflegerin: "Nach gut drei Monaten Lernen und Üben bin ich heute sehr erleichtert, dass ich die Prüfung geschafft habe. Jetzt freu ich mich aufs Fahren und die Fahrgäste." Auch Volker Jung (26), früher Fleischer, kommt jetzt zum Einsatz: "Ich finde, das ist ein sicherer und sehr interessanter Job, bei dem man täglich Verantwortung für die Fahrgäste und den Betrieb übernimmt."

Die Prüfung bestand aus einem praktischen Teil, bei dem die Anwärter eine Saarbahn steuern mussten, und einem theoretischen Teil. Dabei mussten sich die Kandidaten sowohl schriftlich in Fahrzeugkunde als auch mündlich behaupten. In der mündlichen Prüfung wurden Themen wie Eisenbahnbetriebsordnung, Straßenbahn-Bau- und Betriebsordnung sowie das Regelwerk der französischen Staatsbahn SNCF abgefragt. Dies ist deshalb nötig, da die Saarbahn auch über die französische Grenze über Trassen der SNCF fährt.

Voraussetzungen, Saarbahnfahrer zu werden, sind eine abgeschlossene Berufsausbildung, ein Führerschein Klasse B sowie ein einwandfreies polizeiliches Führungszeugnis und der Auszug aus dem Fahreignungsregister.

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