Windpark Pfaffenkopf schrumpft

Riegelsberg · Riegelsberger Bürgermeister Klaus Häusle geht davon aus, dass nur vier statt sechs Windräder genehmigt werden.

 Windräder zur Stromerzeugung sorgen landauf, landab für Diskussionen. Foto: Karl-Josef Hildenbrand/dpa

Windräder zur Stromerzeugung sorgen landauf, landab für Diskussionen. Foto: Karl-Josef Hildenbrand/dpa

Foto: Karl-Josef Hildenbrand/dpa

Die Firma Dunoair will nicht nur die Windparks Schwalbach und Bous bauen, die in den Nachbarorten Köllerbach und Püttlingen auf heftigen Widerstand stoßen (die Saarbrücker Zeitung berichtete). Dunoair plant auch einen aus sechs Windenergieanlagen bestehenden Windpark Pfaffenkopf.

Zwei dieser Windräder würden sich auf Riegelsberger Gebiet drehen, die anderen vier auf Saarbrücker Bann. Sowohl der Saarbrücker Stadtrat als auch der Riegelsberger Gemeinderat haben diesem Projekt die Zustimmung verweigert.

Wie der Riegelsberger Bürgermeister Klaus Häusle (SPD) ausführt, hat der Gemeinderat das Einvernehmen in dieser Angelegenheit aus drei Gründen nicht hergestellt: 1. Überschreitung der Konzentrationszone. 2. Schall. 3. Naturschutz.

Bei den eingereichten Genehmigungsunterlagen zum Windpark Pfaffenkopf habe sich gezeigt, dass zwei der geplanten sechs Windräder mit den Rotorblättern über die planungsrechtlich festgelegten Flächen hinausragen: jeweils ein Rad auf Saarbrücker beziehungsweise auf Riegelsberger Gebiet.

Ein weiterer kritischer Punkt seien die vorhergesagten Schallausbreitungen, fügt Häusle hinzu. Die vorgeschriebenen Richtwerte würden nur deshalb eingehalten, weil die der Anlage nächstgelegenen Wohnhäuser nicht als reines Wohngebiet, sondern als allgemeines Wohngebiet eingestuft werden. Der Riegelsberger Bürgermeister: "Dies ist aus meiner Sicht nicht zutreffend, da wir wegen der tatsächlichen Nutzungsart der betroffenen Bereiche in Pflugscheid von einem reinen Wohngebiet ausgehen. Auch deshalb konnte das Einvernehmen nicht hergestellt werden."

Im dritten Punkt geht es um sogenannte Ausgleichsmaßnahmen für den Verlust von ungefähr 2,7 Hektar Waldfläche. Aus Riegelsberger Sicht nicht akzeptabel sei die Tatsache, dass für einen Eingriff in Riegelsberg andernorts neue Bäume gepflanzt werden sollen, nämlich in Eppelborn. Häusle: "Es besteht damit kein lokaler Zusammenhang zwischen Eingriff und Ausgleich." Außerdem gebe es "Unwägbarkeiten hinsichtlich des Zustandekommens der Ausgleichsmaßnahme".

Die Genehmigungsbehörde für Windenergieanlagen, das Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz (LUA), hat nun auf die Einwände aus Riegelsberg reagiert. Häusle fasst die Aussagen des Schreibens so zusammen: Der Einspruch gegen das Windrad mit Rotorüberschlag sei rechtmäßig; der Einspruch gegen das Windrad, das komplett innerhalb der Konzentrationszone stehen würde, nicht. Für dieses zweite Windrad ersetzt das LUA das Einvernehmen, das der Riegelsberger Gemeinderat nicht hergestellt hat - soweit alle übrigen Genehmigungsvoraussetzungen erfüllt sind. Die Saarbrücker Stadtverwaltung habe vom LUA ein Schreiben ähnlichen Inhalts erhalten, weiß Häusle nach einer Nachfrage in der Landeshauptstadt. Und damit geht der Rathauschef nach dem derzeitigen Stand des Verfahrens davon aus, dass der Windpark Pfaffenkopf nur aus vier statt aus sechs Windrädern bestehen wird, so er denn gebaut wird.

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Diese Windräder sind vorgesehen Gebaut werden sollen im Windpark Pfaffenkopf die gleichen Windräder wie in den Windparks Schwalbach und Bous, nämlich Anlagen des Typs E-115 der Firma Enercon mit einer Nabenhöhe von 149 Metern (Gesamthöhe: etwa 207 Meter). Laut Hersteller erzielt die Anlage "auch im Teillastbereich hohe Erträge und ist daher prädestiniert für windschwächere Binnenland-Standorte". Die Nennleistung je Anlage liegt bei 3000 Kilowatt (3 Megawatt), was aber nicht mit der tatsächlichen Stromausbeute gleichzusetzen ist. Denn die Nennleistung besagt nur, was im Dauerbetrieb bei optimalem Wind erreicht werden würde, ist also ein theoretischer Wert.

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