Einstürzendes Baugerüst reißt Arbeiter mit

Riegelsberg · Was sich fast wie das Szenario einer Wehrübung liest, war leider Wirklichkeit: Durch ein zusammenbrechendes Baugerüst wurde ein Mann schwer verletzt, zu einem zweiten Unfall kam es durch einen Feuerwehrmann, der schnell zum Einsatz wollte.

 Schwer verletzt wure ein Arbeiter, als am Montagnachmittag dieses Baugerüst in der Riegelsberger Jahnstraße einstürzte. Foto: Becker & Bredel

Schwer verletzt wure ein Arbeiter, als am Montagnachmittag dieses Baugerüst in der Riegelsberger Jahnstraße einstürzte. Foto: Becker & Bredel

Foto: Becker & Bredel

Zu einem schweren und einem mittleren Unfall, die in unmittelbaren Zusammenhang miteinander stehen, kam es am Montagnachmittag in Riegelsberg . Wie bereits gestern kurz vermeldet, hatte sich zunächst kurz nach 16 Uhr in der Jahnstraße ein ungewöhnlichen Arbeitsunfall ereignet: Ein Baugerüst an einem Zweifamilienhaus stürzte in sich zusammen und riss einen Arbeiter mit nach unten. Die Aufbauarbeiten an dem Gerüst waren noch nicht ganz abgeschlossen gewesen und es war noch nicht an der Wand befestigt. Der Firmenmitarbeiter, der sich in etwa fünf Metern Höhe aufgehalten hatte, stürzte nicht nur herab, er wurde auch noch von herunterfallenden Bauteilen getroffen. Der Mann wurde dabei schwer, jedoch nicht lebensgefährlich verletzt. berichtet die Polizei . Auch ein Pkw wurde von dem umkippenden Gerüst getroffen.

Zur Bergung und Absicherung des Gerüstes waren Feuerwehr und Technisches Hilfswerk mit 42 Einsatzkräften vor Ort. Zudem landete der Rettungshubschrauber zur Versorgung des Verunglückten.

Zum zweiten Unfall kam es dann, als einer der alarmierten Feuerwehrleute mit seinem Pkw zum Gerätehaus unterwegs war und dabei das Rotlicht einer Ampel nicht beachtet hatte. Der Zusammenstoß ereignete sich gegen 16.30 Uhr an der Kreuzung Saarbrücker Straße/Riegelsberger Straße. "Der Fahrzeugführer fuhr mit eingeschaltetem Warnblinklicht von einer Parkbucht in Richtung Ortsmitte Riegelsberg an, überfuhr anschließend bei Rotlicht die Ampelanlage der Einmündung Riegelsberger Straße/Saarbrücker Straße und kollidierte hierbei mit einem von rechts kommenden (aus Richtung Riegelsberger Straße kommenden) Citroën ", heißt es im Polizeibericht. Sowohl der Feuerwehrmann als auch die Fahrerin des Citroëns wurden leicht verletzt.

Da der Feuerwehrmann zum Einsatz unterwegs war, habe er angegeben, von Paragraf 35 der Straßenverkehrsordnung (StVO) Gebrauch gemacht zu haben. - Paragraf 35 befasst sich mit den Sonderrechten, in denen die StVO teilweise aufgehoben ist, so heißt es in Absatz 1 unter anderem: "Von den Vorschriften dieser Verordnung sind die Bundeswehr, die Bundespolizei , die Feuerwehr, der Katastrophenschutz, die Polizei und der Zolldienst befreit, soweit das zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben dringend geboten ist." Andererseits heißt es aber auch in Absatz 8: "Die Sonderrechte dürfen nur unter gebührender Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ausgeübt werden." Die Polizei leitete eine Anzeige wegen des Verdachts auf fahrlässige Körperverletzung ein.

Der ursprüngliche Arbeitsunfall ist in seiner Art überaus selten. Zuletzt, so zeigt es das SZ-Archiv, hatte es im Köllertal im November 1999 einen ähnlichen Unfall gegeben. Damals war, auch in Riegelsberg , im Neubaugebiet Ronnertswies ein ebenfalls nicht an der Hauswand verankertes Baugerüst zusammengestürzt, auf dem ein 65-Jähriger zusammen mit einem Kollegen in 2,50 Meter Höhe gearbeitet hatte. Während sich der andere Arbeiter noch am Dach festhalten konnte, war der 65-Jährige abgestürzt und musste mit dem Rettungshubschrauber ins Krankenhaus gebracht werden.

Mitte Februar 2012 war zudem ein 19-Jähriger beim regulären Abbau eines Baugerüstes an der Kulturhalle Wahlschied abgestürzt und hatte sich leichte Verletzungen zugezogen.

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