Spatenstich noch in diesem Monat

Quierschied · Fest geplant ist der erste Spatenstich zum Bau eines Netto-Marktes in Göttelborn – und zwar für den 25. Januar, 14 Uhr. 2014 hatte der Quierschieder Gemeinderat das Projekt auf den Weg gebracht.

 Bürgermeisterin Karin Lawall mit einem Grundstücksplan an der Stelle, an der der Verbrauchermarkt entsteht. Archivfoto: Fred Kiefer

Bürgermeisterin Karin Lawall mit einem Grundstücksplan an der Stelle, an der der Verbrauchermarkt entsteht. Archivfoto: Fred Kiefer

Quierschieds Bürgermeisterin Karin Lawall (SPD ) strahlt über das ganze Gesicht. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) des Saarlandes hat im Eilrechtsschutzverfahren die Einsprüche der Gemeinde Heusweiler gegen den Bau eines Verbrauchermarktes in Göttelborn zurückgewiesen (wir berichteten). Der erste Spatenstich für den geplanten, 800 Quadratmeter großen Netto-Markt soll nun am 25. Januar erfolgen. "Wir sind im gesamten Verfahren auf die Einwände der Gemeinde Heusweiler eingegangen. Jedes andere Urteil hätte ich als höchst ungerecht empfunden", sagt Lawall ohne Schadenfreude oder Genugtuung, "es ist einfach ein guter Tag für Göttelborn. Nicht nur, weil die Nahversorgung unserer Bürgerinnen und Bürger sowie der zahlreichen Studenten und Beschäftigten auf dem IKS-Gelände nun gesichert ist. Der Verbrauchermarkt wird auch einige neue Arbeitsplätze schaffen."

Rückblende: Im November 2014 hatte der Quierschieder Gemeinderat das Projekt auf den Weg gebracht. Die RAG Immobilien will als Bauherr auftreten, mit Netto wird ein Betreiber für den Markt gefunden. Nach Informationen der Saarbrücker Zeitung besteht mittlerweile ein Mietvertrag mit einer Laufzeit von 15 Jahren. Auf Drängen der Gemeinde Heusweiler werden Größe und Sortiment des Marktes beschränkt.

Der Bebauungsplan und der Flächennutzungsplan werden geändert. Landesplanung und auch der Kooperationsrat des Regionalverbands beschäftigen sich mit dem Thema (wir berichteten mehrfach). Zusätzliche Verträglichkeitsgutachten werden erstellt, die die Bedenken der Heusweiler Verwaltung allerdings nicht zerstreuen können - wohl aber alle anderen Beteiligten überzeugen. Nachdem die Instanzen grünes Licht für den Bau geben, sieht Heusweilers Bürgermeister Thomas Redelberger (CDU ) im November 2015 zum Schutz des "eigenen" Verbrauchermarktes in Holz nur noch den Rechtsweg. Der Abfluss der Kaufkraft sei zu hoch, die Ansiedlung sei nicht mit dem Landesentwicklungsplan konform, und es bestünden Artenschutz-Bedenken, so die Heusweiler Argumentation. Die verstehen viele Menschen in Göttelborn, aber auch in den Heusweiler Gemeindeteilen Kutzhof, Holz und Wahlschied nicht.

Auch das OVG wollte sich dem jetzt nicht anschließen. "Ob ein Verbrauchermarkt im Grundzentrum (Quierschied ) oder einem anderen Ortsteil (Göttelborn) angesiedelt wird, ist eine innergemeindliche Angelegenheit, die die Rechtsstellung der Gemeinde Heusweiler nicht berührt", heißt es in dem Urteil. Quierschieds Rechtsanwalt Holger Kröninger sieht die eigene Position gestärkt und darum auch dem noch anhängigen Normenkontrollverfahren gelassen entgegen: "Heusweiler wird den Bau des Marktes wohl nicht mehr verhindern können. Im Hauptpunkt - dem Kaufkraftabfluss - ist das Gericht unserer Auffassung gefolgt."

Es stellt sich ohnehin die Frage, ob Heusweiler überhaupt ein Klagerecht besitzt, denn die Gemeinde ist ja im Planungsrat des Regionalverbands gehört und bei der Änderung des Flächennutzungsplans überstimmt worden. Ob man gegen diesen demokratischen Akt später Rechtsmittel einlegen kann, müsste geprüft werden. Prüfen muss nun Bürgermeister Redelberger, ob er seiner Gemeinde nicht weitere Verfahrenskosten - man spricht von rund 10 000 Euro - erspart und das Normenkontrollverfahren beendet. Doch er war gestern für eine Stellungnahme nicht zu erreichen. Sollte Heusweiler den Rechtsstreit weiter ausfechten wollen, ist mit einer Entscheidung nicht vor Ende des Jahres zu rechnen.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort