Grabschänder bleiben unerkannt

Fischbach · Auch die Belohnung der Gemeinde Quierschied führte nicht zum Erfolg. Die Grabschändungen bleiben sehr wahrscheinlich ungesühnt. Die emotionalen Schäden sind oft viel größer als die materiellen.

 Diese Gräber wurden im vorigen September mit Lackfarbe verschandelt. Archivfotos: Thomas Seeber

Diese Gräber wurden im vorigen September mit Lackfarbe verschandelt. Archivfotos: Thomas Seeber

Es war der 26. September des Jahres 2016, als Mitarbeiter des Quierschieder Baubetriebshofes auf dem Fischbacher Friedhof eine abscheuliche Entdeckung machten: Ein Gedenkkreuz für die Opfer des Grubenunglücks in Camphausen und weitere 37 Gräber waren über Nacht mit roter und grüner Farbe beschmiert worden. Die Polizei nahm sofort die Ermittlungen auf, die Gemeinde setzte sogar eine Belohnung aus für Hinweise, die zur Ergreifung des oder der Täter führen. Doch knapp drei Monate danach gibt es von den Grabschändern noch immer keine heiße Spur. "Es gibt keinerlei Erkenntnisse, keinen Anhaltspunkt, keine Zeugen", muss Quierschieds Bürgermeister Lutz Maurer traurig eingestehen, "die Ermittlungen verliefen alle im Sande. Trotz der ausgesetzten Belohnung".

Beim genauen Hinsehen sind die Überreste der Schandtat immer noch zu erkennen. "Die meisten Grabstätten wurden gereinigt. Mal mit mehr, mal mit weniger Erfolg", berichtet Maurer, "die Gemeinde hat da vor allem mit Gerät unterstützt, aber, wenn es gewünscht war, auch mit Personal."

Noch Farbreste

Auch am Denkmal für die Bergbauopfer gibt es noch Farbreste, einige Grabsteine wurden nicht gereinigt. Entweder weil es keine Angehörigen mehr gibt, oder weil die Liegezeit von 25 Jahren bald abgelaufen ist. "Der Schaden lässt sich ganz schwer beziffern, weil vieles ja auch in Eigenleistung der betroffenen Familien beseitigt wurde", sagt Maurer, "der materielle Schaden ist sicher kleiner als die emotionalen Verletzungen, die diese Tat hervorgerufen hat". Denn neben der Sachbeschädigung steht ja auch der Vorwurf der Störung der Totenruhe (Paragraf 168 Absatz 2 des Strafgesetzbuchs) im Raum. Dort steht: "Ebenso wird bestraft, wer eine Aufbahrungsstätte, Beisetzungsstätte oder öffentliche Totengedenkstätte zerstört oder beschädigt oder wer dort beschimpfenden Unfug verübt."

 Schwer in Mitleidenschaft gezogen wurde damals auch die Statue der Heiligen Barbara.

Schwer in Mitleidenschaft gezogen wurde damals auch die Statue der Heiligen Barbara.

Nach Absatz eins beträgt das Strafmaß bis zu drei Jahre Haft oder Geldstrafe. Gerade weil der oder die Täter noch immer nicht gefasst sind, stellt sich die Frage nach Möglichkeiten der Prävention. "Natürlich haben wir schon überlegt, welche Möglichkeiten beispielsweise Video-Überwachung bieten würde", berichtet der Verwaltungschef, "aber so ein Friedhofsgelände ist weitläufig. Da für ausreichende Beleuchtung zu sorgen, ist aufwendig. Auch eine Überwachung durch einen Sicherheitsdienst überschreitet die Möglichkeiten." Dass man der Friedhofsschänder nicht habhaft werden konnte, ernüchtert Lutz Maurer sehr: "Man kann nur hoffen, dass es bei dieser Einzeltat bleibt und es keine Wiederholungseffekte gibt."

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