Wahlplakate, wo man hinschaut

Köllertal · Parteien buhlen um die Wählergunst, doch nicht alles ist erlaubt, und auf Plakat-Zerstörer warten Strafen.

 Ein Meer von Wahlplakaten im Verkehrskreis Saarbrücker Straße/Illinger Straße in Heusweiler. Foto: Fred Kiefer

Ein Meer von Wahlplakaten im Verkehrskreis Saarbrücker Straße/Illinger Straße in Heusweiler. Foto: Fred Kiefer

Foto: Fred Kiefer

16 Parteien sind für die saarländischen Landtagswahlen am 26. März zugelassenen. Entsprechend zahlreich sind die Wahlplakate, die auch im Köllertal aufgehängt wurden. Die Kommunen schreiben allerdings vor, wo plakatiert werden darf.

Im Vergleich zu den Landtagswahlen vor fünf Jahren haben sich die Vorschriften der Köllertaler Kommunen für die Wahlkampfplakatierung kaum geändert. Auffällig ist diesmal jedoch, dass mehr Plakate auf den Stellwänden und anderen genehmigten Stellen im öffentlichen Raum angebracht wurden, als vor fünf Jahren. Ein Grund dafür liegt ganz einfach darin, dass diesmal fünf Parteien mehr als 2012 zugelassen sind.

Die Stadt Püttlingen hat wieder eine Verfügung mit den Richtlinien zur Plakatierung erlassen. Darin wird vor allem auch vorgeschrieben, dass Wahlplakate den ruhenden und den fließenden Verkehr nicht beeinträchtigen und Fußgänger nicht behindern dürfen. Erlaubt ist das Plakatieren bereits seit dem 10. Februar. Spätestens eine Woche nach der Wahl müssen die Plakate wieder beseitigt werden. Die Stadt hat in jedem Stadtteil großflächige Stellwände installiert, die von den Parteien genutzt werden können.

In Riegelsberg ist das Anbringen von Plakaten speziell im Kreisel Bauer (Riegelsberg Süd) verboten, denn dort stehen zahlreiche amtliche Verkehrszeichen, von denen der Autofahrer nicht abgelenkt werden soll. Die Ortspolizeibehörde machte bereits darauf aufmerksam, dass in diesem Bereich trotz Verbot angebrachten Plakate wieder entfernt werden. Zudem weist sie darauf hin, dass auf dem neuen Marktplatz keine Stellwände errichtet werden können, da die entsprechenden Bodenhülsen noch fehlen. Auch im Ortsteil Walpershofen wird keine großflächige Plakatwand bereitgestellt. Und die Anzahl der Plakate im Format DIN-A1, die angebracht werden dürfen, ist in Riegelsberg pro Partei auf 150 Stück begrenzt.

In Heusweiler gibt es dagegen keine Begrenzung von Plakaten und wie die Stellwände im Verkehrskreis an der Einmündung der Illinger in die Saarbrücker Straße zeigen, kein Verbot der Plakatierung an Orten mit starkem Straßenverkehr. Die Gemeinde hat für die Parteien Stellwände in allen Ortsteilen aufstellen lassen.

Derzeit sieht man in Heusweiler auch etliche abgerissenene, beschädigte, ja sogar angezündete Plakate. Auch lagen mehrere mit Solarstrom beleuchteten Stellwände der FDP auf dem Boden, Plakate der AfD waren von Laternen gerissen worden. Das Zerstören von Wahlplakaten ist rechtlich gesehen eine Sachbeschädigung. Es drohen Geld- oder sogar - zumindest in der Theorie - Haftstrafen bis zu drei Jahren. Anzeigen bei der PI Köllertal liegen derzeit noch nicht vor.

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Störer, die nicht stören "Störer" sind nicht nur nervende Sitznachbarn im Kino, auch gezielt angebrachte zusätzliche Aufkleber auf Plakaten werden so genannt: Der Gesamteindruck des Plakates soll so bewusst "gestört" werden, um den Blick auf eine zusätzliche Information zu lenken oder um kurzfristige Änderungen bekannt zu geben. Manchmal werden auch nach einer Wahl "Störer" mit einer Danksagung an die Wähler aufgeklebt.

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