Kleinblittersdorfer Bordell-Plan ist nicht vom Tisch

Kleinblittersdorf · Kleinblittersdorfs Bordellgegner müssen weiter warten, bis sie Klarheit haben. Denn der Ablehnungsbescheid des Regionalverbandes Saarbrücken gegen das Vorhaben war noch nicht das letzte Wort in dieser Sache. Jetzt geht der Streit um die Zukunft von Schloss Falkenhorst auf den Weg durch die Verwaltungsgerichte.

Das Bordell im Kleinblittersdorfer Schloss Falkenhorst hat sich nicht erledigt. Wie der Regionalverband Saarbrücken auf Anfrage der Saarbrücker Zeitung mitteilte, legte der Bordell-Investor fristgerecht Widerspruch ein gegen den Ablehnungsbescheid des Regionalverbandes. Der Gemeinderat von Kleinblittersdorf entschied sich in einer historischen Sitzung im September vor 250 Menschen in der Spiel- und Sporthalle ohne Gegenstimme gegen ein geplantes Bordell.

In seiner Sitzung im August hatte der Rat noch mehrheitlich für das Bordell gestimmt. In Kleinblittersdorf sorgte diese Entscheidung für einen Sturm der Entrüstung. Es gründete sich eine Bürgerinitiative, die vier Demonstrationen vor dem Kleinblittersdorfer Rathaus veranstaltete. Sie sammelte binnen sechs Tagen etwa 1000 Unterschriften in der Gemeinde, um einen Einwohnerantrag gegen das Bordell auf die Tagesordnung der September-Sitzung des Gemeinderates zu bringen. Der Gemeinderat hörte letztlich auf die Stimme des Volkes, kippte seinen Beschluss aus dem August und lehnte das Bordell ab. Der Regionalverband folgte dem Gemeinderat und teilte dem Investor die Ablehnung des Bordell-Vorhabens mit.

Der Regionalverband erklärte, dass der Fall nun vor das Verwaltungsgericht des Saarlandes geht. Stephan Strichertz, der Bürgermeister von Kleinblittersdorf und von Beginn an Gegner des Bordells, erklärt die weitere Rolle der Gemeinde. "Beklagter ist in diesem Fall vor dem Verwaltungsgericht der Regionalverband. Wir wären bei einer Gerichtsverhandlung nur Beigeladene." Bereits nach dem Gemeinderatsbeschluss im September kündigte die Bürgerinitiative an, dass sie im Falle eines Widerspruchs des Investors gegen den Ablehnungsbescheid selbst tätig werde. Geplant ist eine Bürgersammelklage basierend auf der Sperrgebietsverordnung, wonach in Städten und Gemeinden unter 35 000 Einwohner Bordelle nicht erlaubt sind.

Wie Strichertz weiter sagt, übernimmt diese Prüfung schon das Verwaltungsgericht. "Das Verwaltungsgericht hat umfassendes Prüfungsrecht und wird dabei sicher auch das Thema Sperrgebietsverordnung prüfen."

Eine Frist, in der das Verwaltungsgericht über das Bordell-Thema entscheiden muss, gibt es nicht. Das teilte der Regionalverband weiter mit.

Der Bordell-Investor hätte nach dem Verwaltungsgericht noch die Möglichkeit, vor das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes zu ziehen und danach sogar noch vor das Bundesverwaltungsgericht .

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