Bordellbetreiber zieht jetzt vor Gericht: keine Rolle rückwärts

Kleinblittersdorf · Bürgerprotest? Gemeinderatsmitglieder, die neu nachgedacht haben? Es ist zu spät für eine Rolle rückwärts, findet das Unternehmen, dass ein Bordell in Schloss Falkenhorst in Kleinblittersdorf betreiben will.

Es waren Sommerferien, es ging alles recht schnell, nicht alle Gemeinderatsmitglieder waren anwesend - der Beschluss des Kleinblittersdorfer Gemeinderats, den Weg für ein Bordell an der B 51 freizumachen, hat zumindest viele Bürger überrascht. Nachdem schon der CDU-geführte Ortsrat grünes Licht gegeben hatte, folgte der (letztlich entscheidende) Gemeinderat Mitte August. Dort zeigte vor allem die SPD eine klare Linie und stimmte geschlossen für das Bordell.

Es folgte ein Sturm der Entrüstung. Die katholische Pfarrei stellte sich offen gegen den Gemeinderatsbeschluss, der Bürgermeister auch, Bürger gingen auf die Straße. Die SPD sieht zwar nach Aussagen ihres Fraktionsvorsitzenden Bernd Dick keinen Grund, anders abzustimmen als Mitte August. Aber ob genug Stimmen von CDU , Grünen und Linken zusammenkommen, um morgen Abend im Rat erneut eine Mehrheit zusammenzubekommen für den Bordellbeschluss, ist fraglich. Rund tausend Bürger aus der Gemeinde haben mit ihrer Unterschrift dafür gesorgt, dass sich die Kommunalpolitiker nochmals mit dem Thema beschäftigen müssen.

Der "Einwohnerantrag" sei ein "demokratische Mittel, das hier missbraucht wird", hält nun der mögliche Betreiber eines Bordells am Kleinblittersdorfer Ortsrand, der Club Pearls, entgegen. Er hat am Wochenende schriftlich mitgeteilt, dass er einen "Normenkontrollantrag beim Oberverwaltungsgericht gestellt und zu gleichem Datum auch eine Untätigkeitsklage beim Verwaltungsgericht eingereicht" hat. Der Club will die Gemeindeveraltung und den Rat damit dazu zwingen, "dass die demokratischen Beschlüsse, die der Orts- und Gemeinderat bereits gefasst hat, auch respektiert werden". "Wir sind der Auffassung, dass man sich nicht um Gesetze und Vorschriften winden kann. Der Demokratie dienende Gesetze und Vorschriften dienen nicht dazu, eine reine Verhinderungspolitik zu betreiben", heißt es in der Mitteilung.

Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts könne das "nunmehr hier wegen Fristablaufs als erteilt geltende Einvernehmen nicht mehr zurückgenommen beziehungsweise widerrufen werden", glaubt der Bordellbetreiber . Daran könne auch der Einwohnerantrag "nichts ändern".

Die Rechtsauffassung des Clubs Pearls lautet: "Durch einen solchen Antrag kann zwar grundsätzlich erreicht werden, dass dem Gemeinderat eine Angelegenheit zur Beratung und Entscheidung vorgelegt wird, doch sind der Gemeinde hier die Hände hinsichtlich des bereits erteilten Einvernehmens gebunden." Eine Änderung des Gemeinderats-Beschlusses wäre "rechtswidrig". Der Regionalverband als nächst höhere Instanz müsse einen solchen Beschluss kassieren, "da sich dieser andernfalls Schadensersatzansprüchen aussetzen würde", heißt es in der Erklärung.

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