Über Einbahnstraßen und Parkplätze

Heusweiler · Kürzlich machte der frühere Riegelsberger Bauamtsleiter Klaus Scherer in einem Brief an die Saarbrücker Zeitung auf seiner Meinung nach ungünstige Verkehrsregelungen in Alt-Heusweiler aufmerksam. Unter anderem regt er Veränderungen in der Straße „Auf Jungs Wies“ an.

 Eine niedrige Beton-Barriere am Saarbahn-Übergang neben dem Verkehrskreis Jungs Wies/Schillerstraße verhindert das Einfahren gegen die Einbahnstraße in Richtung Schillerstraße. Foto: Fred Kiefer

Eine niedrige Beton-Barriere am Saarbahn-Übergang neben dem Verkehrskreis Jungs Wies/Schillerstraße verhindert das Einfahren gegen die Einbahnstraße in Richtung Schillerstraße. Foto: Fred Kiefer

Foto: Fred Kiefer

Nach der Ankunft der Saarbahn in Heusweiler machte die Gemeinde die Zufahrt vom Verkehrskreis Auf Jungs Wies zur Schillerstraße zur Einbahnstraße (vom Verkehrskreis kann man also in der Regel nicht mehr über die Gleise zur Schillerstraße fahren) - die ehemalige Fahrspur Richtung Schillerstraße wurde mit einer niedrigen Beton-Barriere unpassierbar gemacht. Das Eisenbahnbundesamt habe dies aus Gründen der Sicherheit empfohlen, hieß es damals. Autofahrer, die früher diese Route nutzten, stellen diese Sperrung in Frage - auch deshalb, weil sich die vorübergehende Öffnung der Fahrbahnhälfte während des Herbstmarktes bewährt habe.

Klaus Scherer aus Heusweiler , 30 Jahre lang für die Straßenplanung und Verkehrsführung in Riegelsberg zuständig, plädiert auch gegen die Einbahn-Regelung. Auch sei die Beton-Barriere gefährlich, weil es von der Schillerstraße her keinen Hinweis auf die halbseitige Sperrung der Fahrbahn gebe.

Ein Problem gebe es auch in der noch recht neuene Straße "Auf Jungs Wies ", die von dem Verkehrskreis aus in die andere Richtung, in einem Bogen hoch zur Saarbrücker Straße führt. Dort sei wegen des Radweges zur Seite der Häuser hin kein legales Parken möglich. Der Alltag zeige, dass Anwohner ihre Fahrzeuge teils auf dem Radweg und teils auf dem Gehweg parken. So wirft Scherer die Frage auf, ob sich nicht der Radweg in einen Parkstreifen verwandeln lasse, indem das Fahrradsymbole überstrichen wird und stattdessen der Buchstabe "P" für Parken aufgetragen werde. Für den oberen Bereich der Straße regt Scherer an, den durchgehenden Mittelstreifen in Höhe des Sparkassen-Parkplatzes zu unterbrechen, so dass Autofahrer bei der Ausfahrt in Richtung B 268 legal nach links zum Parkplatz abbiegen können.

Eine weitere Überlegung Scherers betrifft die Straße Am Hirtenbrunnen, die, bis einschließlich des Kreisverkehrs am Ende der Straße, als verkehrsberuhigter Bereich (landläufig Spielstraße genannt) ausgewiesen ist, wodurch nur "Schrittgeschwindigkeit" erlaubt ist. Wegen der Zubringerfunktion zum Gewerbegebiet am alten Bahnhof und des regelmäßigen Busverkehrs sei eine 30er Zone sinnvoller. In der Praxis ist in der kleinen Straße durch ihre Enge oft nur Schrittgeschwindigkeit möglich.

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