Die Wähler sind schon unterwegs

Völklingen/ Großrosseln · Am 26. März wird ein neuer Landtag gewählt. Und vor ein paar Tagen hat die heiße Phase des Wahlkampfs begonnen. Aber etliche Völklinger und Großrosseler haben sich längst entschieden: Sie haben bereits gewählt.

 Knapp 28 000 Menschen dürfen in Völklingen den Landtag wählen, gut 6500 Menschen in Großrosseln – Hunde dürfen nur zuschauen. Symbolfoto: Gero Breloer/dpa

Knapp 28 000 Menschen dürfen in Völklingen den Landtag wählen, gut 6500 Menschen in Großrosseln – Hunde dürfen nur zuschauen. Symbolfoto: Gero Breloer/dpa

Es geht bei der Wahl am 26. März ums Landes-Parlament, nicht um kommunale Themen. Aber die Kommunen sind es, die die Landtagswahl zu organisieren haben. Seit dem 15. Februar verschickt zum Beispiel die Völklinger Verwaltung Wahlkarten an die Bürger. Und seit dem 15. Februar stehen die Völklinger Verwaltungsmitarbeiter, die zur Vorbereitung der Landtagswahl eingesetzt sind, allen Bürgerinnen und Bürgern zur Seite, die ihre Stimme per Briefwahl abgeben möchten.

Die Zahl der Briefwähler - das ließ sich bei allen Wahlen der vergangenen Jahre beobachten - steigt stetig, überall im Land; die Wähler haben offenbar das Bedürfnis, sich unabhängig zu machen vom Termin des Wahlsonntags. Und manche Wählerinnen und Wähler sind mit ihrer Entscheidung richtig früh dran. In Völklingen, berichtet Stadtpressesprecher Uwe Grieger auf SZ-Nachfrage, hatten bis zum Dienstagmorgen bereits 239 Wähler ihre Stimme abgegeben. In Großrosseln waren es bis zum Donnerstagmittag sogar schon 319.

Die Zahl der Wahlberechtigten lässt Rückschlüsse zu darauf, wo die Bevölkerung kräftig multikulti-bunt ist und wo das weniger der Fall ist. Denn den Landtag dürfen nur Bürger mit deutschem Pass wählen - bei Kommunalwahlen hingegen haben auch Angehörige von Staaten der Europäischen Union Stimmrecht, sofern sie lange genug am Ort leben. So zählt die Stadt Völklingen, die unter ihren gut 40 000 Einwohnern recht viele Ausländer hat, bei der Landtagswahl exakt 27 941 Wahlberechtigte. In Großrosseln dürfen 6513 der gut 8000 Einwohner wählen, die Warndt-Kommune hat nur einen geringen Ausländeranteil. 1766 junge Völklinger haben am 26. März ihren 18. Geburtstag erst kurze Zeit hinter sich, sie dürfen bei der Landtagswahl erstmals an die Wahlurnen. In Großrosseln sind 203 Erstwähler zur Abstimmung aufgerufen.

Bis zum Samstag, 5. März, müssten alle Wahlkarten am Ziel sein. Wer bis dahin keine erhalten hat, sollte nachhaken - wenn man, beispielsweise, kurz zuvor den Wohnsitz gewechselt hat, kann es sein, dass man noch am alten Ort im Wählerverzeichnis steht. Und wer nicht am 26. März an die Urne gehen kann oder mag, kann Briefwahl beantragen. Völklingen hat das Wahlbüro dafür im Saal 1 im Erdgeschoss des Neuen Rathauses eingerichtet. Und auch in Großrosseln dient das Rathaus, genauer: das Bürgerbüro dort, als Briefwahl-Lokal. Bis zum Freitag, 24. März, 18 Uhr, kann man da seine Stimme abgeben. Beide Rathäuser sind an diesem Tag entsprechend lange geöffnet. Danach ist Briefwahl nur noch möglich im Fall einer plötzlichen Erkrankung, die aber durch ein ärztliches Attest nachgewiesen sein muss. Am Wahlsonntag um 15 Uhr endet die Frist dafür.

15 Parteien wollen in den Landtag einziehen; der Wahlzettel, der die Bürger erwartet, ist entsprechend lang. Aber die Wähler müssen eine klare Entscheidung treffen: Nur ein einziges Kreuz auf dem Landtags-Wahlzettel ist erlaubt. Ansonsten wäre die Stimme ungültig - und wer will das schon?

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Die Stadt Völklingen hat das Wahlbüro für Briefwähler im Neuen Rathaus eingerichtet (Erdgeschoss, Saal 1). Öffnungszeiten: montags, dienstags und donnerstags 7.30 bis 16 Uhr, mittwochs 7.30 bis 18 Uhr, freitags 7.30 bis 12 Uhr (am 24. März bis 18 Uhr). Auskünfte beim Wahlteam, Tel. (0 68 98) 13-21 66, -21 67, -21 68, -21 69; Fax -22 69; E-Mail: wahlbuero@voelklingen.de. Die Gemeinde Großrosseln nutzt das Bürgerbüro im Rathaus (Klosterplatz 2) als Briefwahllokal. Öffnungszeiten: montags 8.30 bis 12 und 14 bis 17.30 Uhr, dienstags 7 bis 12 und 14 bis 15.30 Uhr, mittwochs und donnerstags 8.30 bis 12 und 14 bis 15.30 Uhr, freitags 8.30 bis 12 Uhr (am 24. März bis 18 Uhr), an jedem ersten Samstag im Monat 9.30 bis 11.30 Uhr. Zum Beantragen der Briefwahlunterlagen kann man den Antrag benutzen, der auf der Wahlbenachrichtigungskarte aufgedruckt ist. Wer diesen Antrag per Post verschickt, muss ihn in einen frankierten Umschlag stecken. Wer den Antrag für eine andere Person stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist.

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